Strukturabfrage hüftgelenknahe Femurfraktur: Kliniken bekommen mehr Zeit für Korrekturen

  • Die Frist zur Korrektur von Angaben zur jährlichen Strukturanforderungsabfrage bei hüftgelenknahen Femurfrakturen wurde verlängert. Statt bis zum 1. März haben Krankenhäuser nun bis zum 15. März Zeit, diese Anforderungen zu erfüllen.
  • Kliniken, die die Strukturvorgaben des G-BA nicht mehr erfüllen, müssen dies neben den Landesverbänden der Krankenkassen auch dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) mitteilen. Diese Mitteilung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen. Dadurch sollen ausgeschiedene Kliniken schneller identifiziert werden, die dann nicht mehr in der Strukturerhebung des IQTIG berücksichtigt werden.

Der Beschluss unterliegt derzeit einer Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.