Rahmenvereinbarung Qualitätsverträge zwischen GKV-Spitzenverband und DKG

Deutsche e.V
Gemäß § 110a Absatz 2 SGB V vereinbaren der -Spitzenverband und die DKG spätestens zum 31. Juli die verbindlichen Rahmenvorgaben für den Inhalt der Qualitätsverträge gemäß § 110a Absatz 1 SGB V, um die Evaluation der Qualitätsverträge zu ermöglichen.

Die „ Qualitätsverträge“ wurde am 16. Juli 2018 unterzeichnet (Anlage 1). Der GKV-Spitzenverband und die DKG haben in einer gemeinsamen über den Abschluss informiert (Anlage 2).

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Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft

 

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