Verfassungsrechtliche Zweifel an GKV-Finanzierung: Rechtsgutachten attestiert Milliardenloch
GKV-Spitzenverband sieht Rechtswidrigkeit bei Beiträgen für Bürgergeldbeziehende – Staatliche Unterfinanzierung belastet Beitragszahler mit bis zu 12 Milliarden Euro jährlich
Der GKV-Spitzenverband erhöht den Druck auf die Bundesregierung massiv: Ein neues Gutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel, kommt zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Finanzierung der Gesundheitsversorgung für Bürgergeldbeziehende verfassungswidrig ist. Demnach kommt der Bund seiner staatlichen Fürsorgepflicht nicht ausreichend nach und wälzt einen Großteil der Kosten auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ab.
Der Kern des Konflikts liegt in der Diskrepanz zwischen den tatsächlichen Ausgaben und den staatlichen Erstattungen. Während die Krankenkassen die vollumfängliche Versorgung der Bezieher von Bürgergeld sicherstellen, übernimmt der Bund nur etwa ein Drittel der entstehenden Kosten. Dies führt laut GKV-Spitzenverband zu einer jährlichen Deckungslücke von etwa 10 bis 12 Milliarden Euro.
Dr. Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende und Arbeitgebervertreterin, kritisiert diesen Zustand scharf als eine Entlastung des Staatshaushaltes auf Kosten der Beitragszahler. Auch Uwe Klemens, Versichertenvertreter im Verwaltungsrat, betont, dass die Bundesregierung seit Jahren den Bundeshaushalt zu Lasten der 75 Millionen gesetzlich Versicherten saniere. Die Folge seien sinkende Nettolöhne und steigende Lohnnebenkosten für Unternehmen.
Rechtsgutachten Prof. Dr. Rainer Schlegel für den GKV-Spitzenverband
Das Gutachten von Prof. Dr. Schlegel dient als juristische Basis für potenzielle Klagen. Schlegel selbst hofft auf eine Richtervorlage durch das Landessozialgericht an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Seiner Einschätzung nach gibt es keine wissenschaftliche Position, die den derzeitigen Zustand als rechtmäßig einstuft. Vielmehr sei herrschende Meinung, dass sich der Bund hier unzulässigerweise einen „schlanken Fuß“ mache. Sollte Karlsruhe die Verfassungswidrigkeit bestätigen, müsste der Bund die Beiträge für Bürgergeldbeziehende deutlich anheben, was die GKV-Finanzen schlagartig stabilisieren könnte.





