G-BA: QS-Verfahren für Herzschrittmacher und Defibrillatoren künftig sektorenübergreifend
Indikatoren und Kennzahlen werden auf ambulanten und stationären Bereich ausgeweitet, Dokumentationsaufwand für Leistungserbringer reduziert
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. November 2025 die Veröffentlichung des Abschlussberichts Teil A des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zur Weiterentwicklung des QS-Verfahrens für Herzschrittmacher (HSM) und implantierbare Defibrillatoren (DEF) beschlossen. Ziel ist es, das bisher stationär ausgerichtete Qualitätssicherungsverfahren auf einen sektorenübergreifenden Ansatz auszuweiten.
Das IQTIG prüfte, inwiefern die bestehenden 18 stationären Qualitätsindikatoren und zwei Kennzahlen auf den ambulanten Bereich übertragbar sind und ob sie sektorübergreifend genutzt werden können. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf die Operationalisierung über Sozialdaten der Krankenkassen gelegt. Für die sektorenübergreifende Bewertung erhalten Leistungserbringer, die sowohl ambulant als auch stationär tätig sind, ein kombiniertes Indikator- bzw. Kennzahlergebnis, während sektorenspezifische Unterschiede weiterhin berücksichtigt werden.
Von den bisherigen stationären Indikatoren konnten sechs Indikatoren und zwei Kennzahlen direkt auf den ambulanten Bereich übertragen werden. Einige Follow-up-Indikatoren, wie etwa „Infektionen oder Aggregatperforationen als Indikation zum Folgeeingriff“, wurden für eine sektorenübergreifende Anwendung auf 90 Tage Beobachtungszeitraum angepasst. Für die Akut-Komplikationen im ambulanten Bereich wurde ein Zeitraum von sieben Tagen nach Operation festgelegt. Die Sterblichkeitskennzahlen werden sektorenübergreifend über ein Jahr nach Operation ausgewiesen.
Durch die sektorenübergreifende Weiterentwicklung ergibt sich eine Reduktion der Dokumentationslast für die Leistungserbringer. Für stationäre Fälle sind künftig 10 Indikatoren über die fallbezogene QS-Dokumentation zu erfassen, acht Indikatoren weniger als bisher. Gleichzeitig können die Vorteile der Qualitätskontrolle nun auch für ambulant durchgeführte Implantationen und Revisionen genutzt werden.
Der Bericht Teil B der Beauftragung soll eine Machbarkeitsprüfung für die Umsetzung der sektorenübergreifenden QS-Indikatoren und Kennzahlen im ambulanten Bereich liefern, unter anderem auf Basis anonymisierter Routinedaten der Krankenkassen.
Mit der sektorenübergreifenden Erweiterung des QS-Verfahrens reagiert der G-BA auf die zunehmende Bedeutung ambulanter Eingriffe bei Herzschrittmacher- und Defibrillator-Versorgungen. Die Neuerungen sollen nicht nur die Qualitätssicherung verbessern, sondern auch den Verwaltungsaufwand für Leistungserbringer spürbar reduzieren.





