G-BA optimiert Qualitätssicherungsverfahren durch Reduzierung des Dokumentationsaufwands
Effizientere Erfassung und weniger Bürokratie für Arztpraxen und Krankenhäuser ab 2026
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Oktober 2024 beschlossen, den Dokumentationsaufwand in der datengestützten Qualitätssicherung für Arztpraxen und Krankenhäuser zu verringern. Basierend auf Empfehlungen des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) wird der G-BA die Erfassung und Auswertung von Qualitätsdaten vereinfachen, ohne die Aussagekraft der Daten zu mindern. Dies umfasst die Überarbeitung und teilweise Reduzierung von Indikatoren und Kennzahlen in sechs spezifischen Verfahren der Qualitätssicherung (QS-Verfahren) für medizinische Behandlungen.
Reduktion der Qualitätsindikatoren und künftige Nutzung von Routinedaten
Die neuen Regelungen betreffen Verfahren in der Koronarchirurgie (QS KCHK), Mammachirurgie (QS MC), Karotis-Revaskularisation (QS KAROTIS), Dekubitusprophylaxe (QS DEK), Hüftgelenkversorgung (QS HGV) und der ambulant erworbenen Pneumonie (QS CAP). Bei fünf dieser Verfahren wird empfohlen, Indikatoren gezielt anzupassen oder in einigen Fällen zu streichen. So soll etwa die Bewertung von QS CAP, das Verfahren zur Qualitätssicherung bei ambulant erworbener Pneumonie, vorübergehend ausgesetzt und auf die Erfassung der Krankenhaussterblichkeit beschränkt werden, die sich auch durch Routinedaten der Krankenkassen abbilden lässt.
Mit dieser Änderung wird es ab dem Erfassungsjahr 2026 möglich sein, auf ausgewählte Routinedaten oder Daten aus Krebsregistern zurückzugreifen. Der G-BA möchte so Doppeldokumentationen vermeiden und eine stärkere Verknüpfung zur vertragsärztlichen Versorgung schaffen. Die Anpassungen sollen die Erhebung von Qualitätsdaten effizienter gestalten und gleichzeitig die Belastung für medizinische Einrichtungen reduzieren.
Schrittweise Weiterentwicklung aller 15 QS-Verfahren
Der Beschluss basiert auf einer wissenschaftlichen Methodik des IQTIG, die bereits bei drei Musterverfahren getestet wurde. Diese Erkenntnisse sollen nun schrittweise auf alle QS-Verfahren übertragen werden. Für die verbliebenen sechs Verfahren werden IQTIG-Empfehlungen im Frühjahr 2025 erwartet. Ziel des G-BA ist es, alle 15 Verfahren zur Qualitätssicherung langfristig schlanker und gezielter zu gestalten, um den Anforderungen einer modernen Gesundheitsversorgung gerecht zu werden und gleichzeitig die bürokratische Last für medizinische Einrichtungen zu minimieren.






