21 K 1802/21 | Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 28.07.2022 – Kommentar SRD Rechtsanwälte
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21 K 1802/21 | Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 28.07.2022 – Kommentar SRD Rechtsanwälte
Das Bundesgesundheitsministerium bereitet ein Registergesetz für Gesundheitsdaten vor. Ein Überblick über die Herausforderungen.
Überblick über das Krebsgeschehen in Niedersachsen im Diagnosejahr 2020.
Der folgende Artikel gibt eine Übersicht über bisher erreichte Ziele in Leitlinien-Entwicklung, Qualitätsindikatoren-Entwicklung und Dokumentation in Krebsregistern
Neben der prospektiven Versorgungsforschung mit ihrem qualitativen und quantitativen Ansatz sind retrospektive Datenquellen essenziell zur Beurteilung von Prozessen im Gesundheitswesen.
Als Folge der Kündigung ist für Berlin in Absprache mit Brandenburg beabsichtigt, dass ab 2023 das Klinische Krebsregister Brandenburg-Berlin für die beiden Länder die beiden...
Daten sollen künftig verstärkt für die Forschung genutzt werden
Die Morphologie der Neubildungen der Internationalen Klassifikation der Krankheiten für die Onkologie, Dritte Ausgabe (ICD-O-3) dient zur Verschlüsselung von Tumorerkrankungen in Krebsregistern
Das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen (EKN) und das Klinische Krebsregister Niedersachsen (KKN) veröffentlichen ihren Jahresbericht ‚Krebs in Niedersachsen‘ erstmalig gemeinsam
Entwurf eines Gesetzes zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten des Bundesministeriums für Gesundheit
Der Strukturaufbau der klinischen Krebsregister ist zwar abgeschlossen und in allen Bundesländern sind die Grundstrukturen der Register nach inzwischen sieben Jahren vorhanden.
Die veruntreute Summe beim Klinischen Krebsregister Berlin-Brandenburg ist deutlich höher als gedacht.
Das gab das Krebsregister aus Cottbus am Freitag selbst bekannt. Wie hoch der Schaden ist, ist noch nicht bekannt.
Das zentrale Krebsregister in Bayern kann aus Sicht des Datenschutz-Beauftragten unter Umständen Patienten gefährden – zumindest mit Blick auf ihre Daten […]
Von besonderem Interesse für die Krankenhäuser sind folgende Inhalte des TSVG, die DKG zusammengefasst hat.