G-BA katapultiert die Psychiatrie um 40 Jahre zurück

zur Entscheidung über die Personalbesetzung in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gegen die Stimmen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) einen Beschluss zur Mindestpersonalbesetzung in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung getroffen, der die Versorgung in diesem Bereich um 40 Jahre zurückwirft. Das enttäuschende Ergebnis dieser G-BA-Entscheidung: Mehr Personal für Dokumentation und Bürokratie, weniger Personal für die psychisch kranken Menschen.

Die Kontrollwut der Krankenkassen führt dazu, dass moderne Versorgungsangebote unmöglich gemacht werden und die Psychiatrie der achtziger Jahre wieder aufersteht. „Mit dem kleinteiligen stationsbezogenen Nachweisverfahren verhindert die Mehrheit im G-BA moderne Versorgungskonzepte. Dies ist nicht nur Auffassung der DKG, sondern des überwiegenden Teils der Fachgesellschaften im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens. Nahezu alle Fachgesellschaften haben sich ausdrücklich für einen Einrichtungsbezug und strikt gegen jeglichen Stationsbezug ausgesprochen. Es ist besonders frustrierend und absolut nicht nachvollziehbar, dass der G-BA trotz Kenntnis von Angehörigen-, Patienten- und Fachvoten hier der Kassenseite gefolgt ist. Mit Excel-Personaltabellen aus dem G-BA verschärfen wir die Bürokratie, aber wir können damit keine am Patienten orientierte Versorgung gewährleisten. Das ist eine große Enttäuschung für alle, die auf wirkliche Verbesserungen gehofft hatten“, erklärte Dr. , der DKG. […]

Pressemitteilung: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.


Siehe auch:

G-BA beschließt Erstfassung der Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik

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