G-BA belässt Psychotherapie-Vorgaben in Psychiatrien weitgehend unverändert

Bundespsychotherapeutenkammer kritisiert ausbleibende Verbesserungen der PPP-Richtlinie trotz nachgewiesener Versorgungsdefizite

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juni 2026 Änderungen an der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) beschlossen. Während für die psychosomatische Versorgung umfassende Anpassungen vorgesehen sind, bleiben die Vorgaben für den Einsatz psychotherapeutischen Personals in psychiatrischen Kliniken weitgehend unverändert. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bewertet diese Entscheidung kritisch und sieht weiterhin erhebliche Defizite bei der psychotherapeutischen Versorgung stationärer Patientinnen und Patienten.

Nach Auffassung der BPtK verfehlt der G-BA damit das ursprünglich formulierte Ziel, die PPP-Richtlinie bis 2027 so weiterzuentwickeln, dass eine bedarfsgerechtere psychotherapeutische Behandlung in psychiatrischen Krankenhäusern ermöglicht wird.

Grundlage der Kritik sind unter anderem Auswertungen des IGES-Instituts sowie eine eigene Analyse der Bundespsychotherapeutenkammer auf Basis von Abrechnungsdaten. Beide Untersuchungen kommen laut BPtK zu dem Ergebnis, dass Patientinnen und Patienten in psychiatrischen Kliniken deutlich weniger psychotherapeutische Leistungen erhalten als fachlich vorgesehen. Demnach erhalten erwachsene Patientinnen und Patienten durchschnittlich lediglich rund 25 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche. Dies entspreche nur etwa der Hälfte des Umfangs, der aus Sicht der Fachverbände notwendig wäre. Vor diesem Hintergrund hatten die BPtK und die Patientenvertretung im G-BA vorgeschlagen, die Minutenwerte für Psychotherapeutinnen, Psychotherapeuten und Ärztinnen sowie Ärzte anzuheben. Ziel war es, mindestens 50 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche für stationäre Patientinnen und Patienten zu ermöglichen. Der Vorschlag fand jedoch keine Mehrheit. Ebenfalls ohne Erfolg blieb die Forderung nach einer erweiterten Transparenz über tatsächlich erbrachte psychotherapeutische Leistungen. Nach Ansicht der Kammer wären entsprechende Nachweise notwendig gewesen, um die Umsetzung der Richtlinie besser überprüfen zu können.

Schwerpunkt der Reform liegt auf der Psychosomatik

Die vom G-BA beschlossenen Änderungen konzentrieren sich stattdessen vor allem auf die psychosomatische Versorgung. Die bisherigen Behandlungsbereiche werden grundlegend neu strukturiert und künftig stärker an den tatsächlichen Versorgungs- und Personalstrukturen psychosomatischer Einrichtungen ausgerichtet.

Grundlage der Anpassungen war ein Konzept psychosomatischer Fachgesellschaften, das auf umfangreichen Datenerhebungen in psychosomatischen Krankenhäusern basiert. Ziel ist eine stärkere Berücksichtigung der besonderen Behandlungsrealitäten in diesem Versorgungsbereich.

Die Bundespsychotherapeutenkammer bewertet diese Änderungen grundsätzlich positiv. Die Neustrukturierung könne dazu beitragen, die Strukturqualität in psychosomatischen Kliniken langfristig abzusichern und die besonderen Anforderungen dieser Einrichtungen besser abzubilden.

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