Bundesqualitätsbericht 2025

7. November 2025, erstellt im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Veröffentlichung des Bundesqualitätsberichts 2025 beschlossen.

Externe Qualitätssicherung 2025: Bundesqualitätsbericht zeigt stabiles Niveau und strukturelle Weiterentwicklungen
Ambulantisierung, Indikatorenüberprüfung und wachsende Versorgungs­komplexität prägen die aktuellen Entwicklungen

Im Auswertungsjahr 2025 umfasst die gesetzliche externe Qualitätssicherung insgesamt 15 QS-Verfahren, die sowohl zentrale Bereiche der stationären als auch – zunehmend – der ambulanten Versorgung abdecken. Der Bundesqualitätsbericht zeigt ein weitgehend stabiles Qualitätsniveau, auch wenn die Ergebnisse je nach Indikator und Verfahren unterschiedlich ausfallen. In nahezu allen Verfahren bewegen sich die Bundesergebnisse im Bereich des angestrebten Qualitätsniveaus.

Verbesserungen im Vergleich zum Vorjahr wurden insbesondere bei gynäkologischen Eingriffen, in der Mammachirurgie, der Transplantationsmedizin sowie bei postoperativen Wundinfektionen nach Hüftgelenkersatz festgestellt. Hier lagen mehrere Indikatoren über dem Vorjahresniveau.

Die differenzierte Betrachtung der einzelnen QS-Verfahren zeigt wesentliche Entwicklungen, die für die zukünftige Ausrichtung der Qualitätssicherung relevant sind. Ein zentraler Treiber hierfür waren die vom G-BA beauftragten Verfahrensüberprüfungen im Rahmen der Eckpunktebeauftragung aus dem Jahr 2022.

Dabei stellte sich heraus, dass nicht alle bestehenden Qualitätsindikatoren den vom IQTIG definierten Eignungskriterien – darunter Validität, Relevanz, Anschlussfähigkeit und Evidenzbasierung – entsprachen. In der Folge wurden Indikatoren in verschiedenen Verfahren wie QS KCHK, QS HSMDEF oder QS PCI abgeschafft, angepasst oder weiterentwickelt. Einige Verfahren, darunter QS KEP und QS CAP, werden derzeit grundlegend überarbeitet. Die Eckpunktebeauftragung markiert damit einen wichtigen Wendepunkt für die strategische Weiterentwicklung der Verfahrenspflege.

Ambulantisierung prägt zunehmend die Qualitätssicherung

Eine weitere zentrale Entwicklung ist die zunehmende Ambulantisierung im Gesundheitswesen, die sich auch in mehreren QS-Verfahren widerspiegelt.

So empfiehlt das zuständige Expertengremium, im Verfahren QS CHE künftig ambulante Leistungen in die Qualitätssicherung einzubeziehen, da ein wachsender Anteil viszeralchirurgischer Eingriffe – darunter die Cholezystektomie – ambulant erbracht wird.

Im Verfahren QS PCI trägt die steigende Zahl ambulanter Prozeduren im Krankenhaus wesentlich zur höheren Fallzahl bei.

Für die implantierbaren Herzschrittmacher und Defibrillatoren (QS HSMDEF) fördert die Entwicklung des ambulanten Operierens – unter anderem durch die Aufnahme in den AOP-Katalog seit 2023 sowie die geplante Einbindung in den Hybrid-DRG-Katalog ab 2026 – die weitere Verschiebung in den ambulanten Bereich.

Diese Dynamiken machen eine sorgfältige Prüfung der Datengrundlagen, der Dokumentationsstrukturen und der Eignung bestehender QS-Mechanismen für den ambulanten bzw. vertragsärztlichen Bereich erforderlich.

Zunehmende Versorgungs­komplexität spiegelt sich in QS-Anforderungen wider

Die Berichte zeigen zudem, dass die steigende Komplexität medizinischer Versorgung zunehmend Eingang in die Anforderungen der Qualitätssicherung findet.

Beispielhaft genannt werden:

  • die geplante sektorenübergreifende Abbildung der gesamten Versorgungskette in der Perinatalmedizin (QS PM) sowie
  • die Berücksichtigung vulnerabler Patientengruppen, etwa sehr kleine Frühgeborene oder jüngere Patientinnen und Patienten mit ambulant erworbener Pneumonie (QS CAP).

Diese Entwicklungen unterstreichen den Anspruch, Qualitätssicherung nicht nur datengestützt, sondern auch patientenzentriert und sektorenübergreifend weiterzuentwickeln.