Corona-Prämie: Kein Anspruch auf ‘Anpassung nach oben’ bei Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz in Betriebsvereinbarung

1 AZR 74/23 | Bundesarbeitsgericht, Entscheidung am 30.01.2024

Ein Verstoß einer Betriebsvereinbarung gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz begründe keinen Anspruch eines Arbeitnehmers, der aus dem Kreis der Begünstigten ausgeschlossen ist, auf eine “Anpassung nach oben”. Dies gilt insbesondere, wenn die Betriebsvereinbarung ausschließlich die Verteilung staatlicher Mittel, wie in diesem Fall einer Corona-Prämie, auf die Beschäftigten regelt.

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