BAG-Urteil bestätige Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen im Gesundheitswesen

8 AZR 370/20 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.12.2024

In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass eine tarifvertragliche Regelung, die für Teilzeitbeschäftigte keine anteilige Absenkung der Grenze für Überstundenzuschläge vorsieht, gegen das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten nach § 4 Abs. 1 TzBfG verstößt. Im vorliegenden Fall ging es um eine Pflegekraft, die als Teilzeitbeschäftigte bei einem ambulanten Dialyseanbieter tätig war und aufgrund der tarifvertraglichen Regelung keine Überstundenzuschläge erhielt, obwohl sie Überstunden geleistet hatte.