Verstößt die Universitätsmedizin Greifswald gegen tarifliche Arbeitszeiterfassung?
Marburger Bund klagt für elektronische Erfassung der Arbeitszeiten von Ärztinnen und Ärzten
An den Universitätskliniken der Länder komme es offenbar zu erheblichen Verstößen gegen die tarifvertraglichen Regelungen zur Arbeitszeiterfassung. Auch an der Universitätsmedizin Greifswald werden die Arbeitszeiten der Ärztinnen und Ärzte nicht vertragsgerecht dokumentiert, wie der Marburger Bund in Mecklenburg-Vorpommern berichtet.
Ein Oberarzt der Klinik hat mit Unterstützung des Marburger Bundes Mecklenburg-Vorpommern nun klageweise die Umsetzung der entsprechenden Vorschrift im Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken der Länder (TV-Ärzte) eingefordert. Es handelt sich dabei bundesweit um das erste Verfahren in dieser Angelegenheit. Das Arbeitsgericht Stralsund hat für den 8. Dezember 2025 einen Gütetermin anberaumt.
Seit dem 1. Januar 2025 schreibt der TV-Ärzte vor, dass die Arbeitszeiten der Ärztinnen und Ärzte elektronisch erfasst werden müssen, sodass die gesamte Anwesenheit am Arbeitsplatz abzüglich der tatsächlich gewährten Pausen dokumentiert wird (§ 10 Abs. 2 TV-Ärzte). Manuelle Listen oder die bloße Übernahme geplanter Dienstzeiten entsprechen nicht den Vorgaben und gelten als vertragswidrig.
In der Praxis an der Universitätsmedizin Greifswald erfolge die Erfassung der Arbeitszeiten derzeit überwiegend manuell in Listen, bevor diese anschließend in das Dienstplansystem übernommen werden. Diese Vorgehensweise sei nicht manipulationssicher und verhindere eine vollständige Anerkennung geleisteter Arbeit, einschließlich der Berechnung von Überstunden und der Einhaltung von Höchstarbeitszeiten.
„Was bei anderen Beschäftigtengruppen längst gang und gäbe ist, wird den Ärztinnen und Ärzten verweigert: eine elektronische Arbeitszeiterfassung, die diesen Namen auch verdient“, betont Dr. Claudia Hellweg, Vorsitzende des Marburger Bundes Mecklenburg-Vorpommern. Sie unterstreicht, dass eine korrekte Zeiterfassung nicht nur den Arbeitnehmerschutz stärkt, sondern auch eine gute Patientenversorgung garantiert.






