BGH: Verfahren gegen Anästhesisten nach fehlerhaften Narkosen wird neu verhandelt

Bundesgerichtshof prüft Urteil des Landgerichts Frankfurt – Staatsanwaltschaft strebt Verurteilung wegen Mordes in Verdeckungsabsicht an

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am 14. Januar 2026 über die Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen einen Arzt, der nach fehlerhaft durchgeführten Narkosen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte den Angeklagten unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Totschlag durch Unterlassen sowie wegen mehrerer Fälle gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags verurteilt. Zudem wurde ihm ein dreijähriges Berufsverbot auferlegt.

Der Mediziner betrieb nach den Feststellungen des Landgerichts eine mobile Anästhesie- und Notfallpraxis für ambulante Narkosen in Zahnarztpraxen und behandelte jährlich mehrere hundert Kinder und Erwachsene. Am 28. September 2021 kam es im Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungen unter Vollnarkose zu schweren Komplikationen bei vier Kindern, die in der Folge an einer Sepsis erkrankten. In keinem der Fälle leitete der Angeklagte – obwohl er die Symptome eines kritischen Schockzustands erkannt haben soll – Rettungsmaßnahmen ein. Eines der Kinder verstarb noch in derselben Nacht in Anwesenheit des Arztes in den Praxisräumen.

Die Staatsanwaltschaft wendet sich mit ihrer Revision gegen die rechtliche Bewertung des Landgerichts und strebt eine weitergehende Verurteilung an. Nach Angaben des BGH beanstandet sie insbesondere „die Kürze des Berufsverbots“ und verfolgt zugleich das Ziel, den Schuldspruch auf Mord in Verdeckungsabsicht zu erweitern. Die Revisionshauptverhandlung findet am Mittwoch, 14. Januar 2026, um 9:30 Uhr im Sitzungssaal E 004 in Karlsruhe statt.

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