Einheitliche elektronische Patientenakte für das deutsche Gesundheitssystem

gematik veröffentlicht Vorgaben zur bundesweiten elektronischen Patientenakte

Mit Beschluss der Gesellschafter hat die gematik die , Zulassungsverfahren und Feldtestkonzepte für die Komponenten und Dienste zur elektronischen Patientenakte veröffentlicht.

Das veröffentlichte Dokumentenpaket ist das Ergebnis der Zusammenarbeit der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens und in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragten für und Informationsfreiheit (BfDI) entwickelt worden.

Gemäß dem Gesetz dient die der Verbesserung von , Transparenz und der Behandlung. „Die von der gematik konzipierte elektronische Patientenakte soll die Versorgung verbessern und erleichtern. Das ist im Interesse sowohl der Patientinnen und Patienten als auch der Leistungserbringer und Krankenkassen“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes und Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der gematik.

Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und stellvertretender Vorsitzender der Gesellschafterversammlung, resümiert: „Die Aktenanbieter können nun bei der Entwicklung ihrer Lösungen auf eine interoperable Systemarchitektur mit festgelegten Schnittstellen setzen.“

Als Fachanwendung der bundesweit verfügbaren und sicheren steht die elektronische Patientenakte einrichtungs- und sektorenübergreifend lebenslang zur Verfügung, sofern der Versicherte dies wünscht. „Die Hoheit über die Daten liegt vollständig beim Versicherten. Er allein entscheidet darüber, wem er welche medizinischen Dokumente zur Verfügung stellen möchte, wer diese einstellen darf oder welche gelöscht werden“, betont Alexander Beyer, Geschäftsführer der gematik.

Die gematik stellt sicher, dass alle zugelassenen Komponenten und Dienste zur elektronischen Patientenakte interoperabel sind. „So können gesetzlich Versicherte, die eine elektronische Patientenakte nutzen möchten, auch frei zwischen Anbietern wählen und im Rahmen eines Anbieterwechsels alle Akten-Inhalte, inklusive der Metadaten, Protokolle und Zugriffsberechtigungen, vollständig auf den neuen Anbieter übertragen lassen“, unterstreicht Beyer. „Und Leistungserbringer können über ihr Primärsystem mit jeder Akte arbeiten, unabhängig vom jeweiligen Anbieter. Der Versicherte muss den Leistungserbringer lediglich dafür zuvor berechtigt haben.“ […]

gematik

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