Verbraucherzentrale fordert stärkeren Datenschutz bei Digitalisierung im Gesundheitswesen

vzbv sieht Chancen durch neue ePA-Funktionen, warnt aber vor „gläsernem Versicherten“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert beim weiteren Ausbau digitaler Gesundheitsangebote klare Grenzen beim Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten. Anlass ist das geplante Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), das unter anderem neue Funktionen für die elektronische Patientenakte (ePA) vorsieht.

Nach Einschätzung des vzbv könnten die vorgesehenen Erweiterungen den Alltag von Patientinnen und Patienten deutlich erleichtern. Geplant sind unter anderem digitale Impfübersichten mit Erinnerungsfunktionen sowie ein zentraler digitaler Zugang zur gesundheitlichen Versorgung inklusive Terminvermittlung. Lucas Auer, Gesundheitsexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands, bewertet diese Entwicklung grundsätzlich positiv. Die ePA erhalte damit erstmals Funktionen mit konkretem praktischem Nutzen für Versicherte und werde nutzerfreundlicher ausgestaltet.

Gleichzeitig warnt der vzbv vor einer zunehmenden Ausweitung der Datennutzung durch Krankenkassen. Nach Angaben des Verbands bestehe die Gefahr, dass Versicherte immer stärker zum „gläsernen Patienten“ beziehungsweise „gläsernen Versicherten“ würden. Kritisch sieht der vzbv insbesondere, dass Krankenkassen künftig mehr Zugriffsmöglichkeiten auf Gesundheitsdaten erhalten könnten und Versicherte über Datenauswertungen teilweise weniger informiert werden müssten als bislang.

Aus Sicht des Verbraucherverbands könne dies das Vertrauen in digitale Gesundheitsangebote und die elektronische Patientenakte gefährden. Patientinnen und Patienten müssten jederzeit nachvollziehen können, wer auf welche Daten zugreift und zu welchem Zweck diese verwendet werden.

Der vzbv fordert daher eine stärkere gesetzliche Begrenzung der Datennutzung durch Krankenkassen. Digitalisierung im Gesundheitswesen dürfe nur dort erfolgen, wo ein nachvollziehbarer Nutzen für die Versorgung bestehe und die Datenhoheit der Versicherten gewahrt bleibe. Lucas Auer betont, dass Digitalisierung nicht zulasten des Verbraucherschutzes gehen dürfe. Entscheidend sei, dass Patientinnen und Patienten die Kontrolle über ihre sensiblen Gesundheitsdaten behielten und transparente Regelungen geschaffen würden.

Die Diskussion um das GeDIG reiht sich in die aktuelle gesundheitspolitische Debatte über Digitalisierung, elektronische Patientenakte und Gesundheitsdatennutzung ein. Dabei stehen insbesondere Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit und der Akzeptanz digitaler Anwendungen im Mittelpunkt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert