BWKG: Rahmenvereinbarung mit dem PKV-Verband zur Datenübermittlung nach § 17c KHG
Nachtrag vom 08.08.2024 rückwirkend zum 01.07.2024
Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) hat eine Rahmenvereinbarung mit dem PKV-Verband zur Datenübermittlung gemäß § 17c KHG abgeschlossen. Der Nachtrag, datiert auf den 08.08.2024, tritt rückwirkend zum 01.07.2024 in Kraft. Diese Vereinbarung regelt die spezifischen Anforderungen und Prozesse für die Datenübermittlung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben…