BMG plant Sofortprogramm für Cybersicherheit im Gesundheitswesen
Förderprogramm soll Krankenhäuser und systemrelevante Einrichtungen bei IT-Sicherheit unterstützen
Das Bundesministerium für Gesundheit bereitet ein Förderprogramm zur Stärkung der Cybersicherheit im Gesundheitswesen vor. Nach Abschluss der laufenden Vergabe für einen Projektträger sollen Förderaufrufe veröffentlicht werden, über die insbesondere Krankenhäuser und weitere versorgungskritische Einrichtungen Maßnahmen zur Verbesserung ihrer IT- und Informationssicherheit beantragen können. Einrichtungen werden bereits jetzt dazu aufgerufen, ihre Bedarfe und mögliche Projektvorhaben vorzubereiten.
Cybersicherheit gewinnt strategisch an Bedeutung
Die fortschreitende Digitalisierung des Gesundheitswesens erhöht die Anforderungen an die Sicherheit informationstechnischer Systeme. Vernetzte Krankenhausinformationssysteme, digitale Versorgungsprozesse, medizinische Datenplattformen sowie neue gesetzliche Vorgaben zur Informationssicherheit machen Cyberresilienz zunehmend zu einem strategischen Handlungsfeld für Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen.
Vor diesem Hintergrund entwickelt das Bundesministerium für Gesundheit das Förderprogramm „Sofortprogramm Cybersicherheit“. Derzeit läuft das Vergabeverfahren für die Auswahl eines Projektträgers, der nach Programmstart die operative Umsetzung übernehmen soll. Nach Abschluss dieses Verfahrens werden Förderbekanntmachungen erwartet, über die Einrichtungen konkrete Projekte zur Verbesserung ihrer Cybersicherheit beantragen können.
Nach den bislang veröffentlichten Informationen richtet sich das Programm an Krankenhäuser sowie weitere systemrelevante beziehungsweise versorgungskritische Einrichtungen des Gesundheitswesens. Ziel ist es, die digitale Widerstandsfähigkeit der Einrichtungen angesichts zunehmender Cyberbedrohungen nachhaltig zu stärken.
Projektträger soll Förderprogramm koordinieren
Der vorgesehene Projektträger soll als zentraler Cybersicherheitshub fungieren und die gesamte Programmdurchführung begleiten. Zu seinen Aufgaben gehören die Veröffentlichung der Förderaufrufe, die fachliche Prüfung eingereichter Anträge, die Begleitung bewilligter Projekte sowie das Monitoring der Programmumsetzung. Ergänzend sind Reifegradanalysen und ein Berichtswesen vorgesehen, um den Fortschritt der geförderten Maßnahmen systematisch zu bewerten.
Für Krankenhäuser gewinnt diese Entwicklung vor dem Hintergrund neuer regulatorischer Anforderungen zusätzlich an Bedeutung. Vorgaben aus der NIS-2-Richtlinie, Anforderungen an KRITIS, branchenspezifische Sicherheitsstandards sowie datenschutzrechtliche Verpflichtungen erhöhen den Handlungsdruck vieler Einrichtungen.
Krankenhäuser sollten Förderprojekte frühzeitig vorbereiten
Obwohl bislang noch keine konkrete Förderrichtlinie veröffentlicht wurde, empfiehlt sich nach Einschätzung des Ministeriums bereits jetzt eine strategische Vorbereitung möglicher Vorhaben. Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen können bestehende IT-Sicherheitsrisiken analysieren, Projektideen entwickeln und organisatorische Voraussetzungen für eine spätere Antragstellung schaffen.
Ebenso sollten bestehende Sicherheitskonzepte, Risikoanalysen und Reifegradbewertungen überprüft sowie potenzielle Umsetzungspartner identifiziert werden. Neben spezialisierten IT-Sicherheitsdienstleistern können auch Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Technologieunternehmen als Projektpartner infrage kommen.
Für das Krankenhausmanagement eröffnet das angekündigte Programm die Möglichkeit, Investitionen in die Informationssicherheit mit öffentlichen Fördermitteln zu verbinden. Angesichts der wachsenden Bedrohungslage durch Cyberangriffe gewinnt die Resilienz digitaler Infrastrukturen zunehmend an Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Patientenversorgung und den sicheren Klinikbetrieb.




