Neuerungen in Gesundheit und Pflege 2025: Weichen für eine zukunftsfähige Versorgung
Krankenhausreform, Digitalisierung und Pflege stehen im Fokus der Änderungen
Zum Jahreswechsel 2024/2025 treten bedeutende Änderungen im Gesundheitswesen und der Pflege in Kraft. Sie markieren den Beginn grundlegender Reformen und Weiterentwicklungen in zentralen Bereichen.
Digitalisierung des Gesundheitswesens
- Elektronische Patientenakte (ePA): Ab 15. Januar 2025 wird die ePA zur Opt-Out-Anwendung. Krankenkassen stellen allen Versicherten automatisch eine ePA bereit, sofern kein Widerspruch erfolgt.
- Digitale Diabetesprogramme: Strukturierte Behandlungsprogramme werden durch digitale Anwendungen wie die ePA und den elektronischen Medikationsplan ergänzt.
- Einheitliche Prüfverfahren für digitale Gesundheitsanwendungen: Informationssicherheitsprüfungen erfolgen künftig zentral über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), was Aufwand für Hersteller und Behörden reduziert.
- Telemedizin in Apotheken: Ab März 2025 können Apotheken assistierte telemedizinische Leistungen anbieten, um Patienten bei Routineaufgaben zu unterstützen.
Krankenhausreform
- Qualitätsorientierung und Spezialisierung: Das Vergütungssystem wird umgestellt, um Qualität und Spezialisierung zu fördern, während Zuschläge die flächendeckende Versorgung sichern sollen.
- Personalbemessung: Ein neues Instrument zur Personalbemessung für Krankenhausärzte wird getestet. Ähnliche Maßnahmen für andere Berufsgruppen werden geprüft.
- Entbürokratisierung: Vereinfachte Prüfverfahren und längere Prüfintervalle sollen den Verwaltungsaufwand reduzieren.
- Tarifkostenrefinanzierung: Steigende Personalkosten werden vollständig refinanziert.
Pflege und Ausbildung
- Dynamisierung der Pflegeleistungen: Alle Pflegeversicherungsleistungen werden um 4,5 % erhöht, um pflegebedingte Eigenanteile zu senken.
- Pflegestudium: Ab Januar 2025 werden im Studium erweiterte heilkundliche Kompetenzen vermittelt, etwa für Demenz und chronische Wunden.
- Beitragssatzanpassung: Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung steigt auf 3,6 %, was Mehreinnahmen von 3,7 Milliarden Euro bringt.
Implantateregister und Arzneimittelversorgung
- Erweiterung des Implantateregisters: Hüft- und Knieprothesen sowie Aortenklappen werden ab 2025 erfasst, um Qualität und Versorgung zu sichern.
- Forschungsanreize: Arzneimittel mit relevanter klinischer Forschung in Deutschland profitieren von verbesserten Erstattungsbedingungen.




