Neuerungen in Gesundheit und Pflege 2025: Weichen für eine zukunftsfähige Versorgung

Krankenhausreform, Digitalisierung und Pflege stehen im Fokus der Änderungen

Zum Jahreswechsel 2024/2025 treten bedeutende Änderungen im Gesundheitswesen und der Pflege in Kraft. Sie markieren den Beginn grundlegender Reformen und Weiterentwicklungen in zentralen Bereichen.

Digitalisierung des Gesundheitswesens

  • Elektronische Patientenakte (ePA): Ab 15. Januar 2025 wird die ePA zur Opt-Out-Anwendung. Krankenkassen stellen allen Versicherten automatisch eine ePA bereit, sofern kein Widerspruch erfolgt.
  • Digitale Diabetesprogramme: Strukturierte Behandlungsprogramme werden durch digitale Anwendungen wie die ePA und den elektronischen Medikationsplan ergänzt.
  • Einheitliche Prüfverfahren für digitale Gesundheitsanwendungen: Informationssicherheitsprüfungen erfolgen künftig zentral über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), was Aufwand für Hersteller und Behörden reduziert.
  • Telemedizin in Apotheken: Ab März 2025 können Apotheken assistierte telemedizinische Leistungen anbieten, um Patienten bei Routineaufgaben zu unterstützen.

Krankenhausreform

  • Qualitätsorientierung und Spezialisierung: Das Vergütungssystem wird umgestellt, um Qualität und Spezialisierung zu fördern, während Zuschläge die flächendeckende Versorgung sichern sollen.
  • Personalbemessung: Ein neues Instrument zur Personalbemessung für Krankenhausärzte wird getestet. Ähnliche Maßnahmen für andere Berufsgruppen werden geprüft.
  • Entbürokratisierung: Vereinfachte Prüfverfahren und längere Prüfintervalle sollen den Verwaltungsaufwand reduzieren.
  • Tarifkostenrefinanzierung: Steigende Personalkosten werden vollständig refinanziert.

Pflege und Ausbildung

  • Dynamisierung der Pflegeleistungen: Alle Pflegeversicherungsleistungen werden um 4,5 % erhöht, um pflegebedingte Eigenanteile zu senken.
  • Pflegestudium: Ab Januar 2025 werden im Studium erweiterte heilkundliche Kompetenzen vermittelt, etwa für Demenz und chronische Wunden.
  • Beitragssatzanpassung: Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung steigt auf 3,6 %, was Mehreinnahmen von 3,7 Milliarden Euro bringt.

Implantateregister und Arzneimittelversorgung

  • Erweiterung des Implantateregisters: Hüft- und Knieprothesen sowie Aortenklappen werden ab 2025 erfasst, um Qualität und Versorgung zu sichern.
  • Forschungsanreize: Arzneimittel mit relevanter klinischer Forschung in Deutschland profitieren von verbesserten Erstattungsbedingungen.