Krankenhausreform: Potsdamer Klinikumbau beschäftigt Landtag
AfD beantragt Sondersitzung nach Leistungsverlagerungen an Ernst von Bergmann und St. Josefs-Krankenhaus
Die geplante Neuordnung medizinischer Fachabteilungen an den beiden großen Potsdamer Krankenhäusern sorgt für politische Diskussionen in Brandenburg. Wie die dpa berichtet, hat die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag eine Sondersitzung des Gesundheitsausschusses beantragt. Hintergrund sind die angekündigten Schließungen beziehungsweise Verlagerungen mehrerer Fachabteilungen im Klinikum Ernst von Bergmann und im Alexianer St. Josefs-Krankenhaus Potsdam.
Im Zuge der Krankenhausreform ordnen die beiden Potsdamer Krankenhäuser ihre medizinischen Leistungsangebote neu. Das Klinikum Ernst von Bergmann wird künftig die Fachbereiche Orthopädie und Gefäßchirurgie nicht mehr vorhalten. Das Alexianer St. Josefs-Krankenhaus stellt die Bereiche Neurologie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe ein beziehungsweise beantragt diese Leistungen künftig nicht mehr. Nach Angaben der Krankenhäuser erfolgt die Neuordnung im Zusammenhang mit den Vorgaben der Krankenhausreform. Ziel ist es, medizinische Leistungen künftig nicht mehr parallel an beiden Standorten anzubieten, sondern sie stärker zu bündeln und dadurch Ressourcen effizienter einzusetzen.
Bereits zuvor hatte das St. Josefs-Krankenhaus seine Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe aufgrund fehlenden Fachpersonals geschlossen.
Die angekündigten Veränderungen stoßen auf Kritik aus der Opposition. Die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag hat eine Sondersitzung des Gesundheitsausschusses während der parlamentarischen Sommerpause beantragt. Nach Angaben der Fraktion bestehen Befürchtungen, dass sich die medizinische Versorgung der Bevölkerung verschlechtern könnte. Insbesondere der Wegfall der Gefäßchirurgie am Klinikum Ernst von Bergmann wird kritisch bewertet. Aus Sicht der AfD stelle sich die Frage, welche Auswirkungen die Leistungsverlagerung auf die Rolle des Hauses als Maximalversorger haben werde.
Das Brandenburger Gesundheitsministerium teilt diese Einschätzung nach bisherigen Angaben nicht und sieht keine grundsätzliche Gefährdung der regionalen Versorgung.




