Bundestag beschließt Anpassung der Krankenhausreform

Fokus auf Spezialisierung, Qualität und flächendeckende Versorgung

Der Deutsche Bundestag hat am 6. März 2026 das Krankenhausreformanpassungsgesetz beschlossen. Ziel ist es, die bestehenden Reformziele – mehr Spezialisierung, Bündelung von Leistungen und höhere Versorgungsqualität – umzusetzen und die stationäre Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen sicherzustellen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betont: „Die Krankenhauslandschaft muss sich verändern – und sie wird sich verändern. Die Menschen müssen sich auf eine flächendeckende Grund- und Notfallversorgung verlassen können – ganz gleich, ob sie auf dem Land oder in der Stadt leben.“

Zentrale Inhalte des Gesetzes

  • Anpassung der Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten: Länder erhalten mehr Gestaltungsspielraum, um die stationäre Versorgung in strukturschwachen Regionen zu sichern.
  • Entlastung der GKV-Finanzen: Der ursprünglich vorgesehene Anteil der gesetzlichen Krankenversicherung für den Transformationsfonds in Höhe von 25 Milliarden Euro (2026–2035) wird nun aus Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert.
  • Verschiebung der Vorhaltevergütung: Die Einführung verschiebt sich um ein Jahr auf 2030; bestehende Zuschläge für Pädiatrie und Geburtshilfe werden für ein weiteres Jahr fortgeführt.
  • Leistungsgruppen: Die bislang durch das KHVVG definierten Leistungsgruppen werden auf die 60 Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen plus die Gruppe „Spezielle Traumatologie“ angepasst.
  • Fachkliniken: Bundeseinheitliche Definitionen sichern den Erhalt bestehender Fachkliniken, Länder erhalten bei der Zuordnung der Kliniken einen weitreichenden Ermessensspielraum.
  • Hybrid-DRGs: Ab 2027 sollen Kinder und Menschen mit Behinderungen wieder berücksichtigt werden, sodass auch sie von mehr Ambulantisierung profitieren.
  • Pflegebudget: Kosten für nicht-patientenbezogene Tätigkeiten (hauswirtschaftlich, administrativ, technisch) werden nicht in das Pflegebudget einbezogen.
  • Pflegepersonaluntergrenzen: Ihre Einhaltung wird zu einem Qualitätskriterium für die Zuweisung aller Leistungsgruppen.
  • Bundes-Klinik-Atlas: Der Gemeinsame Bundesausschuss übernimmt künftig die Veröffentlichung, wodurch Bürgerinnen und Bürger weiterhin transparente Informationen zur Versorgungsqualität erhalten.

Ausblick

Mit der Anpassung der Krankenhausreform soll ein strukturiertes, praxisnahes Vorgehen gewährleistet werden, das Spezialisierung und Qualität bündelt, zugleich aber die wohnortnahe Versorgung sichert. Ministerin Warken betont die Bedeutung einer koordinierten Umsetzung im Schulterschluss von Bund und Ländern, um Versorgungslücken zu vermeiden.