Veränderungsrate für 2019 im gesamten Bundesgebiet +2,65%

Bekanntmachung über die auf der Grundlage der vierteljährlichen Rechnungsergebnisse der Krankenkassen und des Gesundheitsfonds festzustellende durchschnittliche Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der Krankenkassen je Mitglied nach § 71 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) […]

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