ver.di warnt vor Abbau von Personalvorgaben in Krankenhäusern
Gewerkschaft kritisiert geplante Abschaffung von Pflegebudget, PPR 2.0 und Pflegepersonalvorgaben als Gefahr für Versorgung und Beschäftigte
Die Gewerkschaft ver.di hat scharfe Kritik an offenbar im politischen Raum diskutierten Änderungen der Krankenhauspflegefinanzierung geübt. Hintergrund ist ein internes Papier, über das Medien zuletzt berichtet hatten und das im Zusammenhang mit den Beratungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) stehen soll. Nach Angaben von ver.di würden die Vorschläge zentrale Elemente der Pflegepersonalsteuerung und Pflegefinanzierung im Krankenhaus grundlegend verändern.
Die Gewerkschaft fordert Bund, Länder und Bundestagsfraktionen auf, die Pläne unverzüglich zurückzuziehen. Insbesondere die mögliche Abschaffung des Pflegebudgets, der Pflegepersonalregelung PPR 2.0 sowie Änderungen bei den Pflegepersonaluntergrenzen stoßen auf massiven Widerstand.
Kritik an Rückkehr der Pflegefinanzierung ins DRG-System
Einer der zentralen Kritikpunkte betrifft die geplante Reintegration des Pflegebudgets in das DRG-System. Nach den bekannt gewordenen Überlegungen sollen Pflegepersonalkosten künftig wieder über die Fallpauschalen finanziert werden.
Aus Sicht von ver.di würde damit eine wesentliche Reform der vergangenen Jahre rückgängig gemacht. Die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System war eingeführt worden, um wirtschaftlichen Druck auf die Pflege zu reduzieren und den Personalaufbau in den Krankenhäusern zu fördern.
Ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler warnt davor, dass eine Rückkehr zur pauschalierten Finanzierung erneut Anreize schaffen könnte, Pflegepersonal aus wirtschaftlichen Gründen abzubauen. Dies könne sowohl die Versorgungsqualität als auch die Attraktivität des Pflegeberufs beeinträchtigen.
PPR 2.0 soll offenbar entfallen
Besonders kritisch bewertet die Gewerkschaft die geplante Abschaffung der PPR 2.0. Das Instrument zur Pflegepersonalbemessung war gemeinsam von ver.di, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat entwickelt worden und gilt als wichtiger Baustein für eine bedarfsgerechte Personalplanung.
Nach Auffassung der Gewerkschaft würde der Verzicht auf die PPR 2.0 die Bemühungen um eine verbindliche Personalbemessung erheblich zurückwerfen. Der Verweis auf Bürokratieabbau greife zu kurz, da damit zugleich die Grundlage für eine systematische Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs entfalle.
Pflegepersonaluntergrenzen nicht mehr Voraussetzung für Leistungsgruppen?
Darüber hinaus richtet sich die Kritik gegen Überlegungen, die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUGV) künftig nicht mehr als Strukturvoraussetzung für die Zuweisung von Leistungsgruppen im Rahmen der Krankenhausreform zu berücksichtigen.
Ver.di sieht darin ein Risiko für die Patientensicherheit. Die Personaluntergrenzen seien eingeführt worden, um eine Gefährdung von Patientinnen und Patienten durch zu geringe Personalbesetzungen zu verhindern. Ein Wegfall dieser Anforderungen könnte nach Einschätzung der Gewerkschaft die erreichten Fortschritte bei der Personalausstattung gefährden.
Konflikt um zukünftige Pflegepolitik verschärft sich
Die Stellungnahme verdeutlicht die zunehmend kontroverse Debatte um die geplanten Reformen der Krankenhauspflege. Während Befürworter der Änderungen auf Bürokratieabbau, größere Flexibilität und finanzielle Entlastungen verweisen, warnen Gewerkschaften und Teile der Pflegeverbände vor negativen Folgen für Versorgungsqualität und Arbeitsbedingungen. Ob die diskutierten Maßnahmen tatsächlich Eingang in das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz finden, ist derzeit noch offen. Die politischen Beratungen sollen in den kommenden Wochen fortgesetzt werden.




