Hessen vergibt Leistungsgruppen – Klinikverbund warnt vor Finanzdruck
Vorläufige Bescheide schaffen Planungssicherheit für 2027 – Übergangsfristen, Sparvorgaben und Personalmangel bleiben zentrale Risiken
Das Land Hessen hat den Krankenhäusern am 2. Oktober 2026 die vorläufigen Bescheide über die künftigen Leistungsgruppen übermittelt. Damit erhalten die Häuser erstmals konkrete Planungssicherheit darüber, welche Leistungen sie ab 2027 erbringen und vorhalten sollen. Der Klinikverbund Hessen begrüßt den transparenten Planungsprozess, warnt jedoch zugleich vor weiterhin ungelösten finanziellen und strukturellen Problemen.
Nach Angaben des Verbands bilden die veröffentlichten Zuweisungen allerdings nur einen Zwischenstand ab. Bei einzelnen Krankenhäusern seien Leistungsgruppen zunächst nur für eine Übergangsphase im Jahr 2027 vorgesehen. Die endgültige Krankenhausplanung ist damit noch nicht in allen Bereichen abgeschlossen.
Leistungsgruppen bringen Konzentration – aber nicht automatisch Qualität
Mit der neuen Krankenhausplanung werden die bisherigen, breiter gefassten Fachabteilungen durch deutlich differenziertere Leistungsgruppen ersetzt. Diese legen künftig konkreter fest, welche Behandlungen ein Krankenhaus anbieten darf und welche personellen und strukturellen Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Der Klinikverbund Hessen erkennt an, dass dadurch insbesondere komplexe Leistungen stärker konzentriert werden. Vorstandsvorsitzender Achim Neyer warnt jedoch davor, Strukturvorgaben mit Versorgungsqualität gleichzusetzen. Entscheidend sei letztlich die Ergebnisqualität der Behandlung. Zudem müsse stärker berücksichtigt werden, dass Versorgungsqualität nicht allein im Krankenhaus entstehe, sondern auch von präklinischer Diagnostik, ambulanter Versorgung und Nachsorge abhänge.
Kritisch sieht der Verband auch, dass stationäre Leistungen zunehmend in den ambulanten Bereich verlagert werden, während dort teilweise andere Qualitäts- und Strukturvorgaben gelten.
GKV-Spargesetz verschärft wirtschaftlichen Druck
Besonders problematisch ist aus Sicht des Klinikverbunds die zeitliche Überlagerung der Krankenhausreform mit zusätzlichen Sparvorgaben auf Bundesebene.
Das vom Bundestag im Juli beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz begrenzt ab 2027 unter anderem die Vergütungsanstiege im Krankenhausbereich stärker. Für die Jahre 2027 bis 2029 ist vorgesehen, dass sich die Vergütungsentwicklung grundsätzlich am niedrigeren Wert aus Kostenentwicklung und Grundlohnrate orientiert, jeweils abzüglich eines weiteren Prozentpunkts. Auch beim Pflegebudget greifen Begrenzungen.
Der Klinikverbund sieht darin eine erhebliche zusätzliche Belastung für Häuser, die bereits heute vielfach defizitär arbeiten. Dr. Julia Hefty, stellvertretende Vorstandsvorsitzende, verweist zudem auf zusätzlichen bürokratischen Aufwand und neue Prüfmechanismen.
Kommunale Träger sehen Grenzen ihrer Belastbarkeit
Für kommunale Kliniken verschärft sich die Lage zusätzlich dadurch, dass Landkreise und Städte nur begrenzte Möglichkeiten haben, dauerhaft Defizite auszugleichen. Neyer warnt davor, dass zusätzliche Klinikzuschüsse unmittelbar zulasten anderer kommunaler Aufgaben wie Schulen, Kindergärten oder Feuerwehr gehen könnten.
Der Verband fordert deshalb, die Krankenhausreform nicht isoliert zu betrachten. Strukturentscheidungen müssten mit einer tragfähigen Finanzierung verbunden werden.
Ländliche Regionen besonders im Blick
Auch Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen, sieht langfristig Risiken für die flächendeckende Versorgung. Zwar habe Hessen regionale Besonderheiten bei seiner Krankenhausplanung berücksichtigt, die bundesweit geltenden Vorgaben unterschieden jedoch nicht ausreichend zwischen Ballungsräumen und ländlichen Regionen.
Besondere Bedeutung misst der Verband dabei noch ausstehenden Vorgaben zu Mindestfallzahlen und onkologischen Leistungen bei. Gerade im ländlichen Raum könnten zusätzliche Konzentrationsvorgaben spürbare Auswirkungen auf die Erreichbarkeit von Versorgung haben.
Als größte strukturelle Herausforderung bezeichnet Schaffert jedoch den demografischen Wandel: Einer steigenden Zahl älterer und behandlungsintensiver Patienten stehe gleichzeitig eine sinkende Zahl verfügbarer Fachkräfte gegenüber. Aus Sicht des Klinikverbunds fehlt deshalb weiterhin ein übergreifendes Zielbild, das Krankenhausreform, ambulante Versorgung, Personalentwicklung und Finanzierung miteinander verbindet.




