vdek fordert stärkere Beteiligung der Krankenkassen an Krankenhausplanung in Baden-Württemberg

Landesvertretung sieht Reformbedarf bei Strukturen und Qualitätsausrichtung

Im Zuge der bundesweiten Krankenhausreform fordert der Verband der Ersatzkassen eine stärkere Einbindung der gesetzlichen Krankenversicherung in die Krankenhausplanung des Landes Baden-Württemberg. „Die Krankenkassen finanzieren die von den Krankenhäusern erbrachten Leistungen mit Milliardenbeträgen und müssen daher verbindlich an zentralen Planungsprozessen beteiligt werden“, erklärte Michael Mruck, Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg, am 17. Februar 2026 in Stuttgart.

Nach Einschätzung des vdek weist die Krankenhauslandschaft im Land weiterhin kostenintensive und aus Versorgungssicht problematische Doppelstrukturen auf. Insbesondere in Ballungsräumen gelte bei hochkomplexen Leistungen teilweise noch das Prinzip „alle machen alles“. Dies sei nicht nur wirtschaftlich ineffizient, sondern könne auch die Versorgungsqualität beeinträchtigen.

Leistungsgruppen und Qualitätsvorgaben als Maßstab

Vor dem Hintergrund der bundesweiten Reform fordert der vdek eine konsequente Ausrichtung der Krankenhausplanung an Leistungsgruppen und verbindlichen Qualitätsvorgaben. Maßgeblich seien dabei auch die Beschlüsse des Gemeinsamer Bundesausschuss, dessen Qualitätsstandards in der Vergangenheit wesentlich zur Verbesserung der Behandlungsqualität beigetragen hätten.

Für Baden-Württemberg müsse gelten, dass Patientinnen und Patienten grundsätzlich die gleichen Qualitätsstandards erhalten wie in anderen Bundesländern. Ausnahmen sollten nur dort möglich sein, wo sie für die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung zwingend erforderlich sind.

Verzahnung mit ambulanter Versorgung gefordert

Um Effizienzpotenziale besser zu nutzen, plädiert der vdek zudem für eine stärkere Verzahnung von Krankenhausplanung und ambulanten Strukturen. Ambulantisierung, Digitalisierung sowie klare Behandlungs- und Versorgungspfade seien zentrale Instrumente, um Qualität zu sichern, Doppelstrukturen abzubauen und Versorgungslücken zu schließen.

Neue Landesregierung in der Verantwortung

Mit Blick auf die anstehende Landtagswahl sieht der vdek die künftige Landesregierung in der Pflicht, eine Balance zwischen wohnortnaher Grundversorgung und der Konzentration spezialisierter, qualitätsgesicherter Leistungen zu finden. Diese Strukturen müssten im Rahmen der Investitionsfinanzierung auch nachhaltig abgesichert werden.

„Mit einer vorausschauenden Krankenhausplanung und der aktiven Einbindung aller Akteurinnen und Akteure kann die aktuelle Reform zu einem Meilenstein für die Versorgung im Land werden“, so Mruck abschließend.

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