Krankenhausreform: Streit um Klinik-Standorte in Braunschweig

Klinikum Braunschweig beantragt Ausnahme von 2-Kilometer-Regel zur Qualitätssicherung

Das Städtische Klinikum Braunschweig hat im Zuge der Krankenhausreform einen neuen Antrag gestellt, um eine Ausnahme von der sogenannten 2-Kilometer-Regel zu erreichen. Hintergrund ist die räumliche Distanz der beiden Klinikstandorte, die nach aktuellen Vorgaben zu groß ist. Darüber berichtet die Braunschweiger Zeitung.

Die beiden zentralen Standorte des Klinikums – an der Salzdahlumer Straße und an der Celler Straße – liegen rund sieben Kilometer auseinander. Damit überschreitet das Haus die im Rahmen der Reform diskutierten beziehungsweise vorgesehenen Strukturvorgaben für bestimmte Leistungsgruppen deutlich. Diese sehen vor, dass zusammengehörige medizinische Leistungen räumlich eng gebündelt werden sollen, um Qualität und Effizienz zu steigern.

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