Koalition will Regeln für Pflegebudget im Krankenhaus verschärfen

Änderungsantrag zum KHAG soll pflegefremde Tätigkeiten klar abgrenzen

Die Regierungskoalition will einem möglichen Missbrauch des Pflegebudgets in Krankenhäusern vorbeugen. Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, sieht ein Änderungsantrag zum Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) vor, künftig klarer zu definieren, welche Leistungen nicht mehr als Pflegepersonalkosten abgerechnet werden dürfen.

Hintergrund ist die öffentliche Debatte über möglicherweise fehlerhafte oder missbräuchliche Abrechnungen im Rahmen des Pflegebudgets. Mit dem Änderungsantrag reagiert die Bundesregierung auf entsprechende Kritik und will die Zweckbindung der Mittel präzisieren. Für Krankenhäuser hat die Neuregelung unmittelbare Bedeutung für die Ausgestaltung von Personal- und Kostenstrukturen.

Nach dem Antrag, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, sollen künftig alle „hauswirtschaftlichen, logistischen, administrativen oder technischen Aufgaben“ ausdrücklich vom Pflegebudget ausgeschlossen werden. Ziel sei es, zu verhindern, dass die Übertragung pflegeferner Tätigkeiten auf Pflegepersonal zu einer Erhöhung des Pflegebudgets führt.

Wörtlich heißt es in dem Änderungsantrag: „Kosten für pflegefremde Tätigkeiten, die nicht der unmittelbaren Patientenversorgung dienen, müssen abgegrenzt werden und sind nicht im Pflegebudget zu berücksichtigen.“ Damit soll nach Auffassung der Koalition sichergestellt werden, dass die Mittel des Pflegebudgets ausschließlich der direkten pflegerischen Versorgung zugutekommen.

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