Stellungnahme zum KHVVG: DGAI schlägt vor, anästhesiologische und intensivmedizinische Kosten als separate Vorhaltekosten auszugliedern
Anästhesiologie: Essentiell für stationäre Versorgung, aber unterfinanziert
Die Fachgesellschaft kritisiere, dass das Fachgebiet Anästhesiologie in seinem gesamten Leistungsspektrum (Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin) im aktuellen Entwurf nicht berücksichtigt wurde, obwohl die Vorhaltung anästhesiologischer und intensivmedizinischer Ressourcen für fast die gesamte stationäre Versorgung essenziell ist. Die DGAI befürchtet eine Fehlallokation von Vorhaltekosten aufgrund der schwierigen Abbildung der Anästhesiologie im Leistungsgruppenmodell und der schwierigen Abgrenzung der Leistungsgruppe Intensivmedizin. Um eine Unterfinanzierung zu verhindern, schlägt die DGAI vor, anästhesiologische und intensivmedizinische Kosten als separate Vorhaltekostenanteile auszugliedern. Die DGAI begrüßt die im Entwurf vorgesehenen Förderbeiträge, hält jedoch den Betrag von 30 Millionen Euro für die gesamte Intensivmedizin für zu gering, um spürbare Effekte auf die intensivmedizinische Versorgung bzw. Refinanzierung zu erzielen.