SpiFa lehnt Kürzungen der Hybrid-DRG-Vergütung ab
Fachärzte widersprechen AOK nach errechneten 360 Millionen Euro Mehrausgaben – Finanzierung müsse mit Leistungen aus dem Krankenhaus in den ambulanten Bereich wechseln
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) wendet sich gegen Forderungen der AOK nach einer Absenkung der Vergütung von Hybrid-DRGs. Steigende Ausgaben im ambulanten Bereich seien bei einer politisch gewollten Verlagerung von Krankenhausleistungen zunächst eine Konsequenz der Ambulantisierung. Entscheidend sei, dass im Gegenzug vermeidbare stationäre Ausgaben tatsächlich entfallen.
Auslöser der Kritik ist eine aktuelle Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Danach wurden 2025 im betrachteten Hybrid-DRG-Leistungsspektrum 17 Prozent mehr Fälle abgerechnet als 2024. Die inflationsbereinigten GKV-Ausgaben stiegen laut WIdO um 14 Prozent. Das Institut errechnet daraus Mehrausgaben von rund 360 Millionen Euro.
AOK verlangt Anpassung der Hybrid-DRG-Preise
Die AOK sieht einen Teil der Ursache in der Vergütungssystematik. Die einheitlichen Fallpauschalen seien als Mischkalkulation aus zuvor stationären und ambulanten Vergütungen entstanden. Bei einer ambulanten Leistungserbringung unter günstigeren Kostenstrukturen müssten sich diese Unterschiede nach Auffassung der AOK künftig stärker in den Preisen widerspiegeln. AOK-Vorstandsvorsitzende Carola Reimann fordert deshalb gesetzliche Vorgaben zur Anpassung der Vergütung an die tatsächlich entstehenden ambulanten Aufwände.
Die WIdO-Analyse basiert auf Abrechnungsdaten von mehr als 27 Millionen AOK-Versicherten, die standardisiert und auf die Gesamt-GKV hochgerechnet wurden. Für das erste Quartal 2026 ermittelte das Institut erneut einen Mengenanstieg von fünf Prozent und einen inflationsbereinigten Ausgabenanstieg von sieben Prozent.
SpiFa: Geld muss der Leistung folgen
Der SpiFa zieht aus der Entwicklung eine andere Schlussfolgerung. Wenn medizinisch geeignete Leistungen aus Krankenhäusern in Facharztpraxen und ambulante Operationszentren verlagert würden, müsse auch die entsprechende Finanzierung dem Leistungsort folgen.
Der Verband warnt deshalb davor, steigende ambulante Ausgaben isoliert als Fehlentwicklung zu betrachten. Investitionen in Personal, OP-Kapazitäten und Medizintechnik müssten für ambulante Leistungserbringer wirtschaftlich darstellbar bleiben. Andernfalls würden aus Sicht des SpiFa Anreize geschaffen, Behandlungen weiterhin stationär zu erbringen.
Zugleich verweist der Verband auf die stationären Ausgaben innerhalb des vom WIdO betrachteten Leistungsspektrums. Nach Darstellung des SpiFa entfielen 2025 weiterhin rund 1,61 Milliarden Euro auf regulär stationär über DRGs vergütete Leistungen. Der Verband räumt dabei ein, dass nicht sämtliche dieser Fälle für eine ambulante Behandlung geeignet sind.
Damit stehen sich bei der Weiterentwicklung der Hybrid-DRGs zwei unterschiedliche Ansätze gegenüber: Die AOK will Preise und Mengensteuerung stärker an den tatsächlichen ambulanten Kosten ausrichten, während der SpiFa vor Vergütungskürzungen warnt, die Investitionen in ambulante Strukturen unattraktiver machen könnten.




