„Rasenmäher-Methode“: Klinikmanagement warnt vor massiven Erlöskürzungen durch GKV-Gesetz

Der Verband des Klinikmanagements Deutschlands e. V. (VKD) übt scharfe Kritik am Kabinettsbeschluss zum GKV-Stabilisierungsgesetz.

Laut Verband handelt es sich nicht um eine strukturelle Reform, sondern um ein reines Sparprojekt, das die stationäre Versorgung in Deutschland durch Milliardenkürzungen systematisch gefährdet.

Die gesundheitspolitische Debatte in Deutschland erreicht einen neuen Eskalationspunkt. Nach der Verabschiedung des Referentenentwurfs zum GKV-Stabilisierungsgesetz durch das Bundeskabinett wirft der VKD der Bundesregierung vor, fachliche Vorbehalte und Kritik aus der Praxis konsequent ignoriert zu haben. Der Entwurf sei ohne Rücksicht auf Stellungnahmen und Verbändeanhörungen „durch das Kabinett gejagt“ worden. Das Ziel der Gesetzgebung ist aus Sicht des Klinikmanagements eindeutig: Es gehe primär darum, die Erlöse der Krankenhäuser massiv zu reduzieren, um die Sozialkassen kurzfristig zu entlasten.

Die Zahlen, die der Verband präsentiert, sind alarmierend. Allein für das kommende Jahr wird mit einer Erlösminderung von rund 5,1 Milliarden Euro gerechnet, wobei die Summe in den Folgejahren weiter ansteigen soll. Diese Kürzungen treffen auf eine Kliniklandschaft, deren Kosten bereits heute nicht gedeckt sind und inflationsbedingt weiter steigen. Da die Krankenhäuser gleichzeitig durch regulatorische Vorgaben und starre Regelungen „gefesselt“ bleiben, fehlen Spielräume für notwendige Kostensenkungen in der medizinischen und pflegerischen Versorgung.

Die wirtschaftlichen Folgen könnten verheerend sein. Der VKD verweist auf aktuelle Bewertungen von Prof. Dr. Boris Augurzky auf Basis des Krankenhaus Rating Reports 2025. Die Prognose: Im Jahr 2030 werden voraussichtlich nur noch 19 Prozent der Kliniken schwarze Zahlen schreiben können, während fast jedes zweite Haus (49 Prozent) als akut insolvenzgefährdet eingestuft wird. Ein solcher Kahlschlag gefährdet laut VKD auch nachfolgende Reformprojekte, wie die Neuausrichtung der Notfallversorgung, die zwingend auf stabilen stationären Strukturen basieren müssen.

Ein zentraler Streitpunkt bleibt der Umgang mit versicherungsfremden Leistungen. Statt die Gesundheitsversorgung von Bürgergeld-Beziehern – wie vielfach gefordert – vollständig mit rund 12 Milliarden Euro aus Steuermitteln zu finanzieren, sieht der Entwurf für 2027 lediglich eine zusätzliche Beteiligung von 250 Millionen Euro vor. Gleichzeitig plant der Bundesfinanzminister, den Bundesbeitrag an die Kassen um zwei Milliarden Euro zu kürzen.

Nach Ansicht des VKD zeigt diese Aktion deutlich, dass es nicht um sinnvolle Strukturveränderungen geht, sondern um Kürzungen nach der „Rasenmäher-Methode“. Das insgeheim erkennbare Ziel sei die endgültige Reduktion der Klinikanzahl in Deutschland durch kalten Strukturwandel. Die Kombination aus ungedeckten Altkosten, der laufenden Krankenhausreform und dem neuen massiven Sparprojekt lässt ab dem Jahr 2027 eine kritische Situation für die Patientenversorgung erwarten. Die Folgen könnten ungeplante und massive Einschnitte in der medizinischen Qualität sein – das exakte Gegenteil dessen, was die Politik ursprünglich als Ziel der Reformen ausgerufen hatte.

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