NRW-Krankenhausplanung: Weichenstellung für eine neue Versorgungsstruktur
306 Kliniken erhalten Feststellungsbescheide – Leistungsspektrum und Standortstruktur werden grundlegend reformiert
Mit der Übergabe der Feststellungsbescheide an alle 306 Krankenhäuser hat Nordrhein-Westfalen Ende 2024 einen entscheidenden Schritt zur Umsetzung seiner neuen Krankenhausplanung abgeschlossen. Damit ist nun verbindlich festgelegt, welche medizinischen Leistungen in welchen Einrichtungen künftig vorgehalten werden dürfen. Der zugrundeliegende Plan basiert auf einem mehrjährigen Reformprozess, der erstmals leistungsbezogene Planungskriterien statt der bisherigen Fachabteilungsstruktur in den Fokus stellt.
Ziel ist eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und wirtschaftlich tragfähige Krankenhausversorgung. Dies wird jedoch insbesondere kleinere Häuser oder Kliniken ohne Spezialversorgungsaufträge vor große Herausforderungen stellen – vielerorts sind strukturverändernde Maßnahmen zu erwarten, etwa Konzentrationen von Leistungsgruppen, Fusionen oder Standortschließungen.
Die Auswirkungen dieser tiefgreifenden Umstrukturierung werden in den kommenden Jahren spürbar sein – sowohl für Träger als auch für Patienten, medizinisches Personal und Kommunen. Dennoch sehen Politik und Gesundheitsverwaltung in NRW die Reform als notwendig, um Versorgungssicherheit und Qualitätsstandards langfristig zu gewährleisten.
Matthias Manych: Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen – Patientenversorgung wird neu aufgestellt. In: Z Orthop Unfall 2025; 163(03): 203–204. DOI: 10.1055/a-2575-5575