Nachtrag zur § 301-Vereinbarung setzt Haushaltsbegleitgesetz 2025 um
Krankenhausrechnung-Zuschlag von 3,25 % auf Sofort-Transformationskosten ab 1. November 2025
Mit Wirkung zum 1. November 2025 ist ein Nachtrag vom 24.09.2025 zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung beschlossen worden. Dieser Nachtrag setzt die im Haushaltsbegleitgesetz 2025 vorgesehenen Änderungen im Krankenhausbereich um.
Kernpunkt ist die Abrechnung eines Zuschlags für Sofort-Transformationskosten in Höhe von 3,25 %. Dieser Zuschlag gilt für alle voll- und teilstationären Fälle, die ab dem 01.11.2025 aufgenommen werden. Grundlage ist die Änderungsantrags-Drucksache 21/778.
Die Regelung sieht vor, dass der Zuschlag gesondert in der Krankenhausrechnung ausgewiesen wird. Damit wird sowohl der Entgeltschlüssel als auch die Berechnungsgrundlage verbindlich festgelegt. Zur Berechnung wird ein bereits bekanntes Schema aus der Budgetverhandlung („Abschlag bei Nichtlieferung von Budgetunterlagen“) herangezogen, sodass die Umsetzung kurzfristig erfolgen kann.




