OVG Berlin-Brandenburg: Krankenkassen müssen Fehlfahrten im Rettungsdienst nicht bezahlen

Gericht bestätigt Zuständigkeit der Rettungsdienstträger für Einsätze ohne Patiententransport

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze im Rettungsdienst – also Einsätze ohne anschließenden Patiententransport – nicht von den gesetzlichen Krankenkassen zu übernehmen sind. Darauf verweisen die Krankenkassen und Krankenkassenverbände im Land Brandenburg in einer gemeinsamen Stellungnahme, unter anderem die AOK Nordost.

Nach der Entscheidung sind Krankenkassen weiterhin nur zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn ein Rettungsdiensteinsatz mit einem Transport in die nächstgeeignete medizinische Einrichtung verbunden ist. Einsätze ohne Transport seien hingegen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und damit von den Trägern des Rettungsdienstes zu finanzieren. Eine Umlage dieser Kosten auf die Krankenkassen und damit auf die Beitragszahlenden sei rechtlich nicht geboten.

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Bestätigung der bisherigen Finanzierungspraxis

Aus Sicht der Krankenkassen bestätigt das Gericht die bislang vertretene Rechtsauffassung zur Abgrenzung der Finanzierungsverantwortung. Die Entscheidung schaffe eine wichtige Grundlage, um den begonnenen Prozess zur Einführung einer transparenten und verursachungsgerechten Kosten-Leistungs-Rechnung im Rettungsdienst weiter voranzubringen.

Ziel sei es, Leistungen eindeutig zuzuordnen, Kosten sachgerecht abzubilden und die Finanzierung des Rettungsdienstes langfristig rechtssicher und nachvollziehbar auszugestalten. Die Krankenkassen sehen in dem Urteil zudem einen Schritt zur Entschärfung der anhaltenden Konflikte zwischen Krankenkassen, Landkreisen und kreisfreien Städten über die Finanzierung von Rettungsdiensteinsätzen.

Schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus

Die Krankenkassen/-verbände stützen ihre Bewertung auf die bislang bekannt gewordenen tragenden Gründe der Entscheidung. Die schriftliche Urteilsbegründung des OVG Berlin-Brandenburg liegt derzeit noch nicht vor und bleibt für die weitere rechtliche Einordnung abzuwarten.

Vertretung der Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen wurden vor dem OVG Berlin-Brandenburg durch ein Team der Kanzlei Gleiss Lutz vertreten, bestehend aus
Dr. Reimar Buchner (Partner, Healthcare & Life Sciences, Berlin),
Prof. Dr. Michael Uechtritz (Of Counsel, Öffentliches Recht, Stuttgart) sowie
Elisabeth Rathemacher und Dr. Xiao Chen (beide Healthcare & Life Sciences, Berlin).

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