Rettungsdienst: Brandenburger Landkreise fordern Finanzierungssicherheit
Wegweisendes OVG-Verfahren am 28. Januar 2026: Wer zahlt für „Fehlfahrten“ ohne Patiententransport?
Die Notfallversorgung im Land Brandenburg steht vor einer entscheidenden juristischen Weichenstellung. Am Mittwoch, den 28. Januar 2026, verhandelt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) unter dem Aktenzeichen OVG 6 A 13/25 einen jahrelangen Grundsatzstreit zwischen verschiedenen Krankenkassen – darunter die AOK Nordost – und dem Landkreis Teltow-Fläming. Im Kern geht es um die Frage, ob Krankenkassen auch für Einsätze aufkommen müssen, bei denen zwar medizinische Hilfe geleistet wurde, aber kein anschließender Transport in eine Klinik erfolgte (sogenannte „Fehlfahrten“ oder Einsätze ohne Patientenkontakt).
Für die Landkreise ist die aktuelle Situation finanziell prekär. Allein in Teltow-Fläming summierten sich die Einnahmeausfälle durch vorläufige Zahlungsregelungen bis Ende 2025 auf rund 10 Millionen Euro. Die Kassen vertreten die Position, nur bei erfolgtem Transport zahlungspflichtig zu sein. Die Landkreise hingegen betonen, dass Personal, Fahrzeuge und Infrastruktur unabhängig vom Transport bereitgehalten werden müssen, um die gesetzlichen Hilfsfristen einzuhalten.
Das Urteil des OVG wird zeigen, ob das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz als Spezialregelung die bundesrechtlichen Bestimmungen des SGB V (Primärfokus auf Transport) wirksam ergänzen kann. Sollte der Landkreis unterliegen, droht eine massive Finanzierungslücke, die letztlich entweder durch das Land Brandenburg oder über kommunale Umlagen geschlossen werden müsste – was den Spielraum für andere Gesundheitsinvestitionen weiter einschränken würde.




