Krankenkassen fordern rasches Aus für Ausschlussverfahren von Morbiditätsgruppen im RSA

Barmer & Co. sehen sich durch neues Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats bestätigt – Kritik an systematischer Benachteiligung krankheitslastiger Kassen

Im Nachgang zur Veröffentlichung der aktuellen Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs (RSA) am 15. Mai 2025 haben sich mehrere gesetzliche Krankenkassen – Barmer, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und IKK classic – in einer gemeinsamen Stellungnahme deutlich positioniert.

Die Kassen begrüßen die fachliche Analyse und die Empfehlungen des Beirats, insbesondere in Bezug auf das Ausschlussverfahren hierarchisierter Morbiditätsgruppen (HMG), das seit 2021 Teil des RSA ist. Laut Beirat führt dieses Verfahren zu einer geringeren Zielgenauigkeit und finanziellen Nachteilen für Krankenkassen mit einem hohen Anteil an Versicherten mit komplexem oder hohem Behandlungsbedarf.

Ausschlussverfahren widerspricht Zielsetzung des RSA

Nach Ansicht der beteiligten Kassen widerspricht das Ausschlussverfahren der grundlegenden Zielsetzung des RSA, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und Risikoselektion zu vermeiden.
Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass durch den Ausschluss bestimmter Morbiditätsgruppen relevante Mittel nicht zielgenau zugewiesen werden. Das benachteilige besonders solche Kassen, die einen überdurchschnittlich hohen Anteil an chronisch oder schwer Erkrankten versichern.

Gesetzgeber soll rasch handeln

Die vier Kassen fordern vor diesem Hintergrund den sofortigen gesetzgeberischen Eingriff, um die aus ihrer Sicht offensichtliche Fehlsteuerung im Finanzausgleich zu beseitigen. Die Abschaffung des HMG-Ausschlussverfahrens solle noch vor Abschluss des RSA-Jahresausgleichs 2024 erfolgen, damit Kassen auf einer fairen Basis in ihre Finanzplanungen für das Jahr 2026 gehen können.

„Der Wissenschaftliche Beirat folgt mit seiner Empfehlung unserer langjährigen Kritik“, so der Tenor der Stellungnahme.