Wissenschaftlicher Beirat legt neue Gutachten zum RSA vor

Evaluation des Risikostrukturausgleichs bekräftigt Reformbedarf bei Risikoselektion und Bürokratie, empfiehlt jedoch keine Änderungen bei Krankengeldzuweisungen

Der Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs (RSA) hat dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zwei neue Gutachten vorgelegt. Im Zentrum der Analysen stehen die Auswirkungen des RSA auf den Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen sowie potenzielle Schwachstellen und Weiterentwicklungsmöglichkeiten im bestehenden Ausgleichsverfahren.

Die Gutachten basieren auf der gesetzlichen Verpflichtung zur regelmäßigen Evaluation, die mit dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) im Jahr 2020 eingeführt wurde. Sie sollen sicherstellen, dass der RSA auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse weiterentwickelt werden kann.