Ersatzkassen richten Treuhandkonten für offene Forderungen von Apotheken ein

Insolvenz des Apothekendienstleisters AvP

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat mit dem Insolvenzverwalter des Apotheken-Abrechnungsdienstleisters AvP eine Treuhandvereinbarung geschlossen. Die sechs Ersatzkassen (, BARMER, , KKH, hkk und HEK) werden noch offene Vergütungsansprüche von Apotheken auf das Konto eines neutralen Treuhänders einzahlen, die strittige Rechtslage um die offenen Forderungen geklärt ist. […]

: vdek

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