Hessen: Landtag verabschiedet Krankenhaus- und Rettungsdienstgesetz

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Anlässlich der Verabschiedung des - und Rettungsdienstgesetzes in dieser Woche im Hessischen , sagte Hessens Gesundheitsminister Stefan Grüttner: „Wir kümmern uns um eine hervorragende Gesundheitsversorgung für die Patientinnen und Patienten in Hessen. Das Hessische Krankenhausgesetz und das Rettungsdienstgesetz schaffen die Grundlagen dafür, bereits hervorragende Strukturen weiter zu verbessern!“

Zum Krankenhausgesetz
„Hessen geht auf seinem Weg, auf Qualität und Patientensicherheit zu setzen, weiter voran. So kann es künftig auch spezielle landesrechtliche Vorschriften zur Patientensicherheit geben. Außerdem werden die bundesrechtlichen Qualitätsempfehlungen ausdrücklich Maßstab für die Krankenhausplanung. Für die flächendeckende Versorgung zwingend notwendige Standorte sollen künftig über eine Ministerverordnung definiert werden, um ihren Bestand zu sichern. Zudem setzt Hessen weiterhin auf Verbundstrukturen und fördert diese in der Investitionsförderung in den nächsten drei Jahren mit zusätzlich fast 50 Millionen Euro. […]

Zum Rettungsdienstgesetz
„Der ist und bleibt in Hessen gut aufgestellt“, stellte der Gesundheitsminister klar. Durch das in Hessen entwickelte System IVENA werde eine überregionale Zusammenarbeit der einzelnen Rettungsleitstellen ermöglicht und biete eine umfassende Ressourcenübersicht über die Behandlungs- und Versorgungskapazitäten der Akutkrankenhäuser. Wir haben bisher als einziges Land durch die Verknüpfung der Rettungsdienstplanung mit der Krankenhausplanung Vorgaben zur Erreichbarkeit des jeweiligen geeigneten Krankenhauses gemacht: Danach hat nach Aufnahme des Patienten durch den Rettungsdienst innerhalb von 30 Minuten ein geeignetes Krankenhaus erreichbar zu sein. Damit wird gewährleistet, dass innerhalb einer Stunde nach Alarmierung (der „golden hour“) nicht das nächste, sondern das geeignete Krankenhaus erreicht werden kann, wo zusätzlich auch die geeigneten Kapazitäten frei sind, um sofort mit der erforderlichen Untersuchung und der anschließenden adäquaten Behandlung zu beginnen“, so Grüttner. […]

Pressemitteilung: Hessen.de

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