Gesundheitsausschuss billigt Krankenhausreformgesetz
Entwurf für das Krankenhausreformgesetz (20/11854) mit umfassenden Detailänderungen mehrheitlich angenommen.
In diesem Zusammenhang wurden 50 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen genehmigt, die sich vorwiegend mit der technischen Umsetzung der Reform befassen.Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erläuterte den Abgeordneten technische Details zu den geplanten Leistungsgruppen und der zukünftigen Krankenhauslandschaft. Die Koalition erhofft sich durch die Reform eine langfristige Sicherung der stationären Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen, die durch Bedarfsförderung für ländliche Krankenhäuser unterstützt werden sollen.
Die Änderungen im parlamentarischen Verfahren umfassen unter anderem:
- Zukünftige ärztliche Personalbemessung im Krankenhaus
- Einbindung von Bundeswehrkrankenhäusern in die Versorgung
- Qualitätsanforderungen für hebammengeleitete Kreißsäle
- Streichung der Stichprobenprüfung und Entbürokratisierung der Einzelfallprüfung bei der Krankenhausabrechnung
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Transformationsfonds, einschließlich der Beteiligung der Privaten Krankenversicherung (PKV)
- Geplante Evaluation des Gesetzes
Die Abrechnung der Krankenhäuser über Fallpauschalen (DRG) soll künftig durch Vorhaltepauschalen ergänzt werden. Eine Konvergenzphase wird eingerichtet, um einen fließenden Übergang zu ermöglichen.
Die Krankenhäuser erhalten eine Vorhaltevergütung für 65 Leistungsgruppen, die ihnen von der jeweiligen Planungsbehörde zugewiesen werden. Diese Gruppen sind mit Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen verknüpft, um sicherzustellen, dass die Kliniken über die notwendige technische Ausstattung, qualifiziertes Personal und die erforderlichen Fachdisziplinen verfügen.
Zur Unterstützung strukturschwacher Regionen ist zudem der Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung vorgesehen. Die Länder haben die Möglichkeit, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen mit stationären und erweiterten ambulanten Leistungen zu definieren.
Um die finanzielle Absicherung der Strukturreform der Krankenhäuser zu gewährleisten, wird ein Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren (2026 bis 2035) bereitgestellt, der zur Hälfte von den Ländern und aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds des Bundes finanziert wird.




