Einigung über Vergütungsregelungen für 2025: Fallpauschalen und Pflegebudget
DKG, GKV-Spitzenverband und PKV sichern Krankenhausfinanzierung
Am 7. Oktober 2024 haben die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene, einschließlich der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), des GKV-Spitzenverbands und des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV), den Entgeltkatalog für das Jahr 2025 verabschiedet. Dieser Katalog enthält die für rund 17 Millionen stationäre Fälle pro Jahr geltenden Fallpauschalen (DRG) und steuert ein Finanzierungsvolumen von über 65 Milliarden Euro für somatische Krankenhäuser. Zudem wurde ein Pflegeerlöskatalog für 2025 festgelegt, der die Finanzierung der Pflegepersonalkosten mit einem Volumen von über 20 Milliarden Euro sicherstellt.
Reguläre Kalkulation nach Pandemiejahren
Erstmals seit mehreren Jahren konnte mit dem Entgeltkatalog für 2025 eine reguläre Kalkulation der Fallpauschalen erfolgen, nachdem die pandemiebedingten Effekte in der Leistungserbringung in den Vorjahren eine Herausforderung darstellten. Eine bedeutende Änderung betrifft die Verschiebung bestimmter Berufsgruppen zwischen dem Pflegebudget und dem DRG-System. So wurden Hebammen aus dem Fallpauschalensystem herausgenommen und künftig über das Pflegebudget finanziert. Weitere Leistungen, die bisher über Fallpauschalen abgerechnet wurden, wurden nun den Hybrid-Leistungen zugeordnet, die einheitlich vergütet werden, unabhängig von der Art der Durchführung.
Bedeutung der Einigung für die Krankenhausreform
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, betont die konstruktive Zusammenarbeit der Vertragspartner und hebt die Notwendigkeit einer stärkeren Einbindung der Selbstverwaltungsexpertise in den anstehenden Reformprozess hervor. Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG, ergänzt, dass die Einigung unter schwierigen Bedingungen erfolgte und die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems zeigt. Er fordert jedoch auch von der Politik, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Krankenhäuser zu stabilisieren.
Dr. Florian Reuther, Direktor des PKV, hebt hervor, dass die Anpassungen des DRG-Systems die stabile und leistungsgerechte Vergütung der Krankenhäuser in schwierigen Zeiten sicherten und fordert eine gezielte Weiterentwicklung des Systems.
Hintergrundinformationen
Der DRG-Fallpauschalenkatalog legt das Verhältnis der Vergütungen verschiedener Behandlungsfälle fest und basiert auf den in den Bundesländern vereinbarten Basisfallwerten. Seit dem 1. Januar 2020 sind die Pflegepersonalkosten nicht mehr Bestandteil der klassischen DRG-Fallkostenkalkulation, werden jedoch durch DRG-bezogene Tagessätze in das spezifische Pflegebudget der Krankenhäuser transferiert. Weitere Informationen zu den Katalogen sind unter www.g-drg.de abrufbar.