Mehrfachkodierung: Mehrere OPS-Kodes einer Kategorie können bei unterschiedlichen Eingriffsteilen zulässig sein
L 5 KR 357/25 KH | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.4.2026 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner
Wie die Anwaltskanzlei Quaas & Partner berichtet, hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) mit Urteil vom 21. April 2026 (Az. L 5 KR 357/25) die Zulässigkeit einer Mehrfachkodierung bei komplexen operativen Eingriffen bestätigt. Das Gericht stellte klar, dass das Grundprinzip der monokausalen Kodierung nicht grundsätzlich ausschließt, mehrere OPS-Kodes aus derselben Kategorie zu verwenden, wenn dadurch unterschiedliche wesentliche Bestandteile eines Eingriffs korrekt abgebildet werden.




