DKG warnt vor Kollaps: GKV-Gesetz entzieht Kliniken die Existenzgrundlage

Scharfe Kritik an Kabinettsbeschluss: Projektionen sagen Insolvenzwelle bis 2030 voraus

Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnt vor massiven wirtschaftlichen Folgen für Kliniken in Deutschland. Wie die DKG unter Verweis auf den Krankenhaus Rating Report mitteilt, könnten bis 2030 rund die Hälfte der Standorte insolvenzgefährdet sein.

Mit dem Kabinettsbeschluss zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verschärft sich der Konflikt zwischen Bundesregierung und Krankenhäusern deutlich. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert den Gesetzentwurf scharf und sieht die wirtschaftliche Stabilität des stationären Sektors akut bedroht. DKG-Vorstandsvorsitzender Gerald Gaß bezeichnet das Vorhaben als „Kürzungsgesetz“, das den Kliniken die wirtschaftliche Existenzgrundlage entziehe.

Im Zentrum der Kritik stehen geplante Einsparungen in Milliardenhöhe. Nach Angaben der DKG sollen die Krankenhäuser bereits im kommenden Jahr rund 5,1 Milliarden Euro zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen. Gleichzeitig entfällt ein bisher gewährter Rechnungszuschlag, wodurch sich die reale Belastung auf über 9 Milliarden Euro summiert. Dies entspricht etwa acht Prozent des Gesamtumsatzes der Kliniken. Besonders brisant sind die von der DKG angeführten Projektionen auf Basis des Krankenhaus Rating Reports. Demnach könnte sich die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser bereits ab 2027 deutlich verschlechtern. Bis 2030 würden nur noch 19 Prozent der Einrichtungen schwarze Zahlen schreiben, während durchschnittliche Verluste von rund sechs Prozent erwartet werden. Gleichzeitig könnten bis zu 49 Prozent der Standorte als insolvenzgefährdet gelten.

Die DKG kritisiert insbesondere die grundlegende Logik des Gesetzes. Für gleichbleibende Leistungen sollen Krankenhäuser künftig geringere Vergütungen erhalten. Dies stehe im Widerspruch zu steigenden Personal- und Sachkosten sowie zu politischen Vorgaben, die zusätzliche Personalressourcen erfordern. Krankenhäuser könnten notwendige Fachkräfte nur dann finanzieren, wenn entsprechende Erlöse zur Verfügung stehen, so die Argumentation. Zudem weist die Krankenhausgesellschaft den Vorwurf zurück, der stationäre Sektor sei ein zentraler Kostentreiber im Gesundheitssystem. Im Gegenteil hätten Krankenhäuser in den vergangenen Jahren unterdurchschnittlich zur Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung beigetragen. Auch im internationalen Vergleich seien die stationären Fallkosten in Deutschland vergleichsweise niedrig.

Kritisch bewertet die DKG auch den politischen Prozess. Vorschläge der Krankenhäuser zur Stabilisierung der GKV seien im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt worden. Stattdessen werde einseitig auf Einsparungen im stationären Bereich gesetzt. Die Organisation fordert daher Nachverhandlungen und eine stärkere Einbindung der Leistungserbringer in die Ausgestaltung von Reformmaßnahmen.

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