DGVS und Berufsverbände fordern Anpassungen bei Hybrid-DRG und AOP-Katalog
Experten sehen bürokratische Hindernisse und schlagen Erweiterungen für gastroenterologische Leistungen vor
Die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS), der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen (bng) sowie die Arbeitsgemeinschaft leitender gastroenterologischer Krankenhausärztinnen und Ärzte (ALGK) haben im März 2026 eine Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Hybrid-DRG (§ 115f SGB V) und des AOP-Katalogs (§ 115b SGB V) veröffentlicht. Wie die Verbände darlegen, wird die Einführung der Hybrid-DRG in der Gastroenterologie grundsätzlich positiv angenommen, doch bestehende strukturelle Probleme hemmen den angestrebten Effizienzgewinn im Krankenhausalltag.
Im Kern bemängeln die Fachgesellschaften die parallele Existenz verschiedener Abrechnungssysteme, die zu erheblichem bürokratischem Aufwand führt. Unklare Abgrenzungen zwischen Hybrid-DRG und AOP-Katalog sowie unterschiedliche Zuständigkeiten zwischen ambulantem und stationärem Sektor erschweren die eindeutige Zuordnung einzelner Leistungen und verursachen zusätzlichen Abstimmungs- und Prüfaufwand. Nach Ansicht der DGVS, bng und ALGK sind deshalb gezielte Anpassungen beider Systeme erforderlich, um die sektorengleiche Vergütung praktikabel zu gestalten.
Die Stellungnahme enthält konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Hybrid-DRG. Dazu zählen die Ergänzung zusätzlicher Kontextfaktoren bei bestehenden DRG, insbesondere für akute Krankheitsbilder wie Cholangitis oder Pankreatitis, die regelmäßig komplexe diagnostische und interventionelle Maßnahmen erfordern. Darüber hinaus schlagen die Verbände vor, diagnostische Komplexe wie Leberpunktionen, gastrointestinale Funktionsdiagnostik sowie endosonographisch gesteuerte Punktionen in den Hybrid-DRG-Katalog aufzunehmen. Für interventionelle Verfahren in der gastrointestinalen Onkologie – etwa in den DRG H41M/H41N – sollte der Grouper-Algorithmus überprüft werden, um auch bei onkologischen Diagnosen eine Hybrid-DRG-Abrechnung zu ermöglichen und unnötige stationäre Aufnahmen zu vermeiden.
Parallel dazu sehen die Fachgesellschaften Anpassungsbedarf beim AOP-Katalog. Vorgeschlagen wird die Aufnahme weiterer endoskopischer und diagnostischer Prozeduren wie Ballondilatationen und Thermokoagulationen, während ERCP-Prozeduren aus dem AOP-Katalog entfernt werden sollten. Aufgrund des Komplexitäts- und Risikoaspekts sei eine stationäre oder tagesstationäre Abrechnung über Hybrid-DRG angemessener. Zusätzlich sollten relevante klinische Kontextfaktoren – Herz- und Niereninsuffizienz sowie akute Cholangitis – berücksichtigt werden, um die Patientensicherheit zu stärken und medizinisch angemessene ambulante Eingriffe zu ermöglichen.
Die Stellungnahme der DGVS, bng und ALGK verdeutlicht die laufenden Herausforderungen bei der sektorengleichen Vergütung gastroenterologischer Leistungen. Krankenhäuser und medizinische Leitungen müssen demnach weiterhin Anpassungen und organisatorische Maßnahmen planen, um Abrechnungsrisiken zu minimieren und den Versorgungsaufwand realistisch abzubilden.






