AOP Katalog 2026
AOP-Katalog und Vergütung 2026: Neuer Vertrag tritt zum 1. Januar in Kraft
Die Vertragspartner des AOP-Vertrages haben sich auf die Durchführung ambulant durchführbarer Operationen sowie sonstiger stationsersetzender Eingriffe und Behandlungen gemäß § 115b Abs. 1 SGB V verständigt. Der neue Vertrag inklusive aller Anlagen tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.




