Anpassungen im AOP-Vertrag zum 1. Januar 2026 – Erweiterungen im Katalog, verlängerte Kontextfaktoren und höhere Frakturzuschläge
Aktualisierung orientiert sich an OPS-Version 2026 und aktuellem EBM – Überprüfung der Finanzierung ärztlicher Weiterbildung für 2026 vorgesehen
Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KV) informiert, dass der AOP-Vertrag inklusive seiner Anlagen zum 1. Januar 2026 angepasst wurde. Grundlage der Aktualisierung sind insbesondere die OPS-Version 2026 sowie der derzeit gültige Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM). Darüber hinaus wurden einzelne inhaltliche Regelungen fortgeschrieben und Schwerpunktthemen in die weitere Beratung verschoben.
Wie die KV mitteilt, betrifft eine der wichtigsten inhaltlichen Änderungen den AOP-Katalog (Anlage 1). Er wurde im Abschnitt 1 um die transurethrale Injektion bei Ostiuminsuffizienz (OPS-Kode 5-569.62) erweitert. Der neu aufgenommene OPS-Kode ist im Dokument entsprechend kenntlich gemacht. Zudem wurden die Regelungen zu den mit „*“ gekennzeichneten EBM-Ziffern bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Diese Leistungen können damit weiterhin abgerechnet werden, „auch wenn der Leistungsinhalt der Gebührenordnungsposition nicht oder nicht vollständig erfüllt ist“, heißt es in der Mitteilung.
Bei den Kontextfaktoren (Anlage 2) erfolgten Anpassungen im Bereich ophthalmologischer Eingriffe. Hintergrund ist der vollständige Wegfall der Seitenlokalisation bei OPS-Kodes für kombinierte Augenmuskeloperationen (OPS 5-10k ff.). Gleichzeitig wurde die Befristung der Kontextfaktoren für Eingriffe im Bereich der Augen um ein weiteres Jahr verlängert. Damit, so die KV, erhalten Krankenhaus- und Belegärzte Klarheit darüber, in welchen Fällen eine grundsätzlich ambulant mögliche Operation stationär erbracht werden darf.
Auch die Frakturzuschläge (Anlage 3) werden 2026 angepasst. Sie erhöhen sich infolge der Anhebung des Orientierungswertes und sollen weiterhin jene zusätzlichen Aufwände abbilden, die beispielsweise durch die Nichtplanbarkeit von Eingriffen, Personal- und Raumvorhaltung entstehen. Hinsichtlich der 2023 eingeführten Schweregradsystematik wurde vereinbart, die Beratungen im Jahr 2026 fortzuführen. Eine konkrete Anpassung liegt hierzu derzeit noch nicht vor.
Bereits 2024 hatten sich die Vertragspartner darauf verständigt zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine zusätzliche Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung im Rahmen ambulanter Operationen erforderlich ist. Dieses Thema soll – so die aktuelle Festlegung – im Jahr 2026 prioritär weiterverfolgt werden.






