Thema: S 1 KR 3340/18

Zu S 1 KR 3340/18 sind aktuell 4 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar.

Fahrtkosten i.S.d. § 60 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB V bei Verlegung in ein „anderes Krankenhaus“

Hat eine Krankenkasse die Kosten von Krankentransportleistungen als Fahrten bei stationären Behandlungen zu übernehmen, wenn Patienten an eine andere Betriebsstelle des Krankenhauses verbracht wurden?

Bregenhorn-Wendland & Partner Rechtsanwälte

Krankenkasse trage Fahrtkosten bei Verlegung von einer Klinik in eine andere Klinik desselben Plankrankenhauses, wenn die Verlegung aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist

S 1 KR 3340/18 | Sozialgericht Reutlingen, Urteil vom 8.1.2020 – Urteilsbegründung

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