Thema: L 5 KR 522/22

Zu L 5 KR 522/22 sind aktuell 2 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar.

Fahrtkosten i.S.d. § 60 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB V bei Verlegung in ein „anderes Krankenhaus“

Hat eine Krankenkasse die Kosten von Krankentransportleistungen als Fahrten bei stationären Behandlungen zu übernehmen, wenn Patienten an eine andere Betriebsstelle des Krankenhauses verbracht wurden?

Bregenhorn-Wendland & Partner Rechtsanwälte

Rettungsdienstleister haben gegenüber der Krankenkasse Anspruch auf Vergütung von medizinisch notwendigen Krankentransporten von Versicherten, die bei stationärer Behandlung von einer zu anderen Betriebsstätte eines Krankenhauses verbracht werden

L 5 KR 522/22 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27.07.2022