Krankenhaus darf keine Kostenübernahmeerklärung von der Krankenkasse fordern (hier: stationäre multimodale Schmerztherapie) – Notwendigkeit der Aufnahme ist von Klinik zu prüfen

L 9 KR 691/17 B ER | Sächsisches Landessozialgericht , Urteil vom 26.02.2019