Vergütungsanspruch trotz Verstoß gegen G-BA-Qualitätsanforderungen nicht automatisch ausgeschlossen

B 1 KR 30/23 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 12.06.2025 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Das Bundesozialgericht (BSG) stellte klar, dass ein formaler Verstoß gegen Mindestanforderungen des G-BA (§ 135 SGB V) nicht automatisch den Wegfall der Krankenhausvergütung bedeutet; ein Vergütungsverlust tritt nur ein, wenn die Richtlinie dies ausdrücklich vorsieht.