Vergütung für Krankenhausbehandlung bei Mitwirkung eines Nichtarztes
L 5 KR 347/22 KH | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.10.2024
Ein Vergütungsanspruch sei nur dann gerechtfertigt, wenn die erbrachte Leistung unabhängig von der Tätigkeit des Nichtarztes eine eigenständige, abrechenbare Behandlungsnotwendigkeit aufweist (§ 109 SGB V).
In dem Fall bestätigte das Gericht den Anspruch des Krankenhauses auf vollständige Vergütung der stationären Behandlung trotz Mitwirkung eines Nichtarztes. Die Operation (Ileostomarückverlagerung und Versorgung einer parastomalen Hernie) wurde vom Nichtarzt durchgeführt, wie durch das OP-Protokoll belegt. Die gesamte Behandlung war untrennbar mit dieser Operation verbunden und wurde ohne eigenständige, abgrenzbare Behandlungsschritte durchgeführt, die unabhängig von der Mitwirkung des Nichtarztes gewesen wären.






