Vergütung: Eine Behandlung in Notfallambulanzen kann auch Röntgen- und Laborleistungen umfassen

| Bundessozialgericht, Entscheidung am 26.06.2019 – Zusammenfassung ÄrzteZeitung

Die () darf ihnen diese Leistungen nur im Einzelfall kürzen, nicht aber pauschal für die üblichen Praxis-Öffnungszeiten, urteilte der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts () in Kassel […]

Quelle: ÄrzteZeitung


Siehe auch:

Bundessozialgericht

Die Beteiligten streiten über die sachlich-rechnerische Richtigstellung von Notfallleistungen

Die Revision des klagenden Krankenhausträgers hat im Sinne der Zurückverweisung des Rechtsstreits an das LSG Erfolg gehabt. Das Berufungsurteil steht mit Bundesrecht insoweit nicht in Einklang, als es den Kläger mit sämtlichen Darlegungen zur medizinischen Notwendigkeit der Erbringung von Labor- und Röntgenleistungen im Rahmen der Behandlung von Notfällen für ausgeschlossen gehalten hat.

Allerdings ist die KÄV berechtigt, Abrechnungen von Krankenhäusern über durchgeführte Notfallbehandlungen zu berichtigen, wenn Leistungen abgerechnet worden sind, die nicht zum Spektrum zulässiger Notfallbehandlungen gehören. Zu den Leistungen, die nach der Rechtsprechung des Senats im Rahmen von Notfallbehandlungen von vornherein nicht erbracht werden können, gehören die hier umstrittenen Labor- und Röntgenleistungen jedoch nicht. […]

Quelle: Bundessozialgericht

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